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Zweite Pflegesozialplanung fertiggestellt 12.08.2020

 © Fotolia© Ocskay Bence

Im vergangenen Herbst hat die Landeshauptstadt mit Fördermitteln des Landes MV das „Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik“ GmbH (ISG) mit der Fortschreibung der ersten Pflegesozialplanung aus dem Jahre 2014 beauftragt, die nun vorliegt.

„Die Fortschreibung stellt den gegenwärtigen Stand der Pflegelandschaft in Schwerin dar und prognostiziert auf der Grundlage der aktuellen Daten und der erwarteten demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2040 die künftigen Bedarfe für die Pflegeangebote“, berichtet Sozialdezernent Andreas Ruhl. „Pflege ist ein Thema, das jeden Einzelnen von uns betrifft. Seit vielen Jahren steigt die durchschnittliche Lebenserwartung in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch in Schwerin.“

Für die Landeshauptstadt wird dazu die folgende Prognose abgegeben:

  • Die Zahl der Menschen im Alter ab 75 Jahren wird sich in der Landeshauptstadt Schwerin in den nächsten Jahren erhöhen. Bis zum Jahr 2030 ist ein Anstieg der ab 75Jährigen um 1,7 % zu erwarten, bis 2040 wird sich die Zahl voraussichtlich um 20,8 % erhöhen.
  • Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 5.313 auf 5.499 (+ 3,5 %) wachsen. Im Jahr 2040 ist von einem Anstieg auf 6.086 Menschen mit Pflegebedarf auszugehen (+ 14,5 %).
  • Die Zahl der Menschen mit Demenz wächst bis 2030 voraussichtlich von 2.565 auf 2.628 (+ 2,5 %) an. Im Jahr 2040 wird von 3.094 an Demenz erkrankten Menschen in der Landeshauptstadt Schwerin gerechnet (+ 20,6 %).

Die Pflegesozialplanung untersucht die bestehende Versorgungsstruktur und schätzt ab, welche pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote derzeit und in Zukunft erforderlich sind. Damit wird das Ziel verfolgt, eine grundlegende Analyse bedarfsgerechter Unterstützungsangebote in ambulanten, teil- und vollstationären sowie darüberhinausgehenden Versorgungsbereichen unter Berücksichtigung der Lebenssituation der älteren Bevölkerung und des fortlaufenden demografischen Wandels durchzuführen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden:
Seit der ersten Pflegesozialplanung im Jahr 2014 wurde die Versorgungsstruktur im Pflege- und pflegeergänzenden Sektor ausgebaut. Im Hinblick auf die Zunahme der Zahl älterer Menschen und damit auch der Pflegebedürftigen ist für die Landeshauptstadt Schwerin allerdings ein weiterer Ausbau im Bereich ambulanter Dienste und solitärer Kurzzeitpflege in den kommenden Jahren zu empfehlen.

Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen wurden folgende wesentliche Handlungsempfehlungen formuliert:

Im Bereich der pflegerischen Angebote

  • Die pflegerische Versorgung muss angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen in der Kommunalpolitik weiterhin einen hohen Stellenwert erhalten.
  • Die Personalkapazitäten der ambulanten Pflegedienste sollten erhöht werden, um den Landesdurchschnitt zu erreichen. Dazu sind bis zum Jahr 2040 rd. 300 Pflegekräfte mehr erforderlich als im Jahr 2018 vorhanden waren. Da die Umsetzung dieser Empfehlung aufgrund des bereits bestehenden Mangels an Nachwuchskräften eine Herausforderung darstellt, sollten auch alternative Handlungsansätze in Betracht gezogen werden.
  • Das Angebot der Tagespflege ist bereits gut ausgebaut. Die Inbetriebnahme von 50 Plätzen im Jahr 2019 und die aktuell bekannten Planungen von weiteren 82 Plätzen werden in Schwerin eine Versorgungsdichte ermöglichen, die über dem derzeitigen Landesdurchschnitt liegt und den Bedarf bis zum Jahr 2040 deckt. Damit konnte die Empfehlung aus dem ersten Planungsbericht umgesetzt werden.
  • Es wird dringend empfohlen, das Angebot der Kurzzeitpflege auszubauen. Dies sollte vor allem in Form von eigenständigen Kurzzeitpflegeplätzen erfolgen. Die seitens der Anbieter berichteten Schwierigkeiten eines wirtschaftlichen Betriebs sollten systematisch untersucht werden.
  • Obwohl die Pflegesozialplanung nach der Leitlinie „ambulant vor stationär“ ihren Schwerpunkt legt, vorstationäre Angebote auszubauen, ist langfristig auch von einem weiteren Bedarf an stationären Pflegeplätzen auszugehen. Daher sollte auch ein Ausbau des vollstationären Angebots in Betracht gezogen werden. Wenn allerdings die derzeit geplanten stationären 542 Plätze in Betrieb gegangen sind, scheint der Versorgungsbedarf bis zum Jahr 2030 gedeckt zu sein. Bis zum Jahr 2040 wären aber 704 Plätze mehr erforderlich als im Jahr 2018 vorhanden.

Im Bereich Wohnen

  • Es wird daher empfohlen, das Betreute Wohnen weiterhin zu unterstützen. Bis 2040 sind neben den 117 geplanten Wohnungen weitere 242 Service-Wohnungen erforderlich, wenn angestrebt wird, den Versorgungsstand des Jahres 2014 langfristig nicht zu unterschreiten.
  • Das Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist in Schwerin vergleichsweise gut ausgebaut, insbesondere, wenn man die derzeit bekannten Planungen mitberücksichtigt. Diese positive Entwicklung sollte in Zukunft fortgeführt werden, da diese Angebotsform auch dazu beiträgt, den Bedarf an stationärer Pflege zu begrenzen.

Im Bereich Prävention und Quartiersarbeit

  • Aktivitäten der sozialen Arbeit dienen der Gesunderhaltung und Teilhabe älterer Menschen. Der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bei entsprechender gesundheitlicher Verfassung wird dadurch unterstützt. Diese Maßnahmen zielen auch darauf, den Bedarf an pflegerischen Leistungen zu verzögern und sollten daher fortgeführt werden.
  • Um Vereinsamungstendenzen im Alter entgegenzuwirken, ist eine Vergrößerung des kulturellen Angebots in Form von Veranstaltungen, Begegnungsstätten oder Treffpunkten anzustreben.
  • Die Anbindung dieser Angebote an stationäre Einrichtungen bietet sich in besonderem Maße an, um auch den Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Pflegeangebots eine soziale Einbindung im Sinne einer Öffnung ins Quartier zu ermöglichen.
  • Ein Großteil der Pflege wird im häuslichen Bereich durch Angehörige erbracht. Pflegende Angehörige sind hierbei nicht selten erheblichen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Dem sollte mit einem umfangreichen Unterstützungsangebot Rechnung getragen werden, das fachliche Anleitung (z. B. in Form von Pflegekursen der Krankenkassen) ebenso umfasst wie soziale Vernetzung und Austausch (z. B. in Form von Angehörigentreffen).
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