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Stadthaus vom 23. bis 27. Dezember und am Silvestertag geschlossen Notdienst für Grundsicherung am 30. Dezember 17.12.2013

Das BürgerBüro der Schweriner Stadtverwaltung einschließlich des Dokumentenservice hat vor den Weihnachtsferien letztmalig am Sonnabend, dem 21. Dezember, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Danach bleibt das Stadthaus vom 23. bis 27. Dezember 2013 sowie am Silvestertag, dem 31. Dezember, geschlossen.Ein Notdienst für Bürgerinnen und Bürger, die Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt von der Landeshauptstadt erhalten, wurde am Montag, dem 30. Dezember 2013, in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr eingerichtet.
Die Stadtbibliothek in den „Schweriner Höfen“ ist nur am 24. und 31. Dezember zu und freut sich zwischen den Feiertagen auf den Besuch ihrer Leser. Im Schleswig-Holstein-Haus beginnt der reguläre Betrieb erst wieder im neuen Jahr. Am 9. Januar beginnt um 17 Uhr das neue Ausstellungs-Jahr mit der Eröffnung einer Fotoschau des renommierten Aachener Fotografen Bernd Radtke

Der Kommunale Ordnungsdienst ist auch vor und zwischen den Feiertagen in der Stadt unterwegs: Am 23., 27., 28. und 30.12.2013 sind die Streifen in Einsatz. Ein Arbeitsschwerpunkt des Ordnungsamtes vor dem Jahreswechsel wird dabei auch die Kontrolle von gelagerter Pyrotechnik sein.Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2014, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten des Stadthauses. Auch am Sonnabend, dem 4. Januar, ist das BürgerBüro von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. 

Die Öffnungszeiten:


Montag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 18.00 Uhr
Sonnabend: 09.00 bis 12.00 Uhr (jeden 1. und 3. des Monats)


Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Otto-Hahn-Straße ist ebenfalls in der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis 1. Januar 2014 geschlossen. Sie hat ab Donnerstag, dem 2. Januar 2014, wieder von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, am Freitag, dem 3. Januar 2014, von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Samstag, dem 4. Januar 2014, von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

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