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Änderungen der Baumschutzsatzung stehen zur Diskussion 04.02.2014

Auslegung ab 4. Februar / Stellungnahmen auch online möglich
 
Die Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung der geplanten Änderungen der Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliches Ziel ist die redaktionelle Überarbeitung der geltenden Baumschutzsatzung aus dem Jahre 2005 nach Inkrafttreten der landesweit geltenden Regelung zum Baumschutz nach § 18 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Gleichzeitig sollen Änderungen zum Schutzumfang vorgenommen werden. So umfasst der landesrechtliche Mindestbaumschutz nur wenige Baumarten ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, während die Neufassung der kommunalen Satzung wesentlich mehr Baumarten erfasst – und das bereits ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. „Wir wollen insbesondere einheimische Laubbäume im Stadtgebiet gut schützen, weil sie die biologische Vielfalt z.B. bei Insekten und Vögeln besser fördern. Außerdem schützen wir damit das Grün in unserer Stadt besser vor unkontrollierten Baumfällungen, verbessern die Qualität des Wohnumfelds und  leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz“, so Hauke Behr, der als stellvertretender Umweltamtsleiter zuständig für den Baumschutz in der Landeshauptstadt ist. Gelockert werden soll dagegen der Schutz von relativ  jungen Nadelbäumen. Für Nadelbäume außerhalb von Hausgärten sei landesrechtlich ein Mindestschutz gewährleistet, so Behr. Im kommunalen Satzungsentwurf, der sich wesentlich am Mustersatzungsentwurf des Deutschen Städtetages orientiert,  sollen Nadelbäume  nicht mehr unter Schutz gestellt werden.Der Entwurf zur geplanten Satzungsänderung liegt in der Zeit vom 04. Februar 2014 bis zum 05. März 2014 im Bürgercenter der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgeben wird. Den Satzungsentwurf finden Sie unter www.schwerin.de. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben. Im Bereich Bürgerservice finden Sie unter Umwelt >> Naturschutz >> Baumschutz weitere Informationen zum Baumschutz in der Landeshauptstadt.
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