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Landeshauptstadt Schwerin verkauft bebautes Grundstück in Lankow 06.10.2017

Kartenausschnitt Güstrower Straße 70 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, folgendes bebautes Grundstück zu verkaufen:

Am Neumühler See, neben Nr. 9a mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 47/455, Flur 2, Gemarkung Lankow

Das 1.078 m² große Grundstück befindet sich auf der Nordseite der Straße Am Neumühler See. Das Grundstück weist an der Straßenfront eine Breite von etwa 20 m auf und ist etwa 54 m tief. Die Bebauung besteht aus einem Gartenbungalow und einer Garage. Bislang wurde das Grundstück als Erholungsgrundstück genutzt.
Der Verkauf erfolgt zum Zwecke der Nutzung als Einfamilienhausgrundstück. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB.

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 78.000,-- EUR.

Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin bereit gestellt. Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden daher gebeten, die unter dem Standort Am Neumühler See auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft bereit gestellten Dokumente abzurufen.

Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.

Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden gebeten, Ihr Angebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Frau Raubold
Telefon: 0385 545-1615
E-Mail: draubold@schwerin.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

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