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Innenministerium genehmigt Übernachtungssteuer in Schwerin 21.03.2014

Das Innenministerium hat die Übernachtungssteuer in Schwerin genehmigt. Dies teilte das Ministerium für Inneres und Sport am heutigen Freitag, dem 21. März 2014 in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin mit.Damit kann ein weiterer Punkt des 10-Millionen-Einsparpaketes der Landeshauptstadt umgesetzt werden. „Nachdem mit einer Vielzahl von Maßnahmen wie der Anhebung der Grundsteuer B Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Stadt an den Einsparungen beteiligt worden sind, werden nun auch Besucherinnen und Besucher einbezogen und tragen damit zum Erhalt von touristisch und kulturell wichtigen Einrichtungen bei. Die Satzung wird nun ausgefertigt und die Veröffentlichung vorbereitet. Da es sich um eine neue Steuer handelt, wird die Stadt nun noch einmal das Gespräch zur DEHOGA und den Beherbergungsbetrieben suchen und über das Erhebungsverfahren informieren. Anschließend erhalten alle Beherbergungsbetriebe die Unterlagen“, kündigt Finanzdezernent Dieter Niesen an.
Die Landeshauptstadt rechnet mit Einnahmen von jährlich 350.000 Euro.
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