Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 01.06.2018

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2018/ 2019 wird das Entgelt hiermit auf 21,51 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Schwerin, 01.06.2018

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Archiv Bekanntmachungen