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Eichenprozessionsspinner in der Landeshauptstadt unter Beobachtung Raupen sind noch nicht geschlüpft/Effektive Bekämpfung erst danach möglich 10.04.2014

In der Landeshauptstadt sind bei Begehungen auf dem Gelände der JugendherbergeSchwerin sowie angrenzender Waldgebiete am Faulen See Altnester des Eichenprozessionsspinners entdeckt worden. Der Eichenprozessionsspinner ist ein Wärme liebender Schmetterling, der im vergangenen Jahr insbesondere im Eichenbestand des Nachbarkreises Ludwigslust-Parchim aufgetaucht war.  Eine besondere gesundheitliche Bedeutung für den Menschen haben seine Raupen, die meist Anfang Mai schlüpfen und ab der dritten Häutung, etwa Mitte Juni, die gefährlichen Brennhaare ausbilden.Die faustgroßen bräunlichen Nester, die jetzt in Schwerin gefunden wurden, stammen noch aus dem Vorjahr. Von ihnen geht keine akute Gefahr aus. „Wir lassen gegenwärtig  an drei Fundorten die Altnester beräumen“, bestätigte Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. Sie verwies darauf, dass auf keinem der kontrollierten Kinderspielplätze Altnester gefunden wurden.Ob  Bäume aktuell vom  Eichenprozessionsspinner befallen sind,  ist derzeit nicht zu erkennen. Frische Nester sind nämlich mit dem bloßen Auge auf größere Entfernungen kaum zu sehen. Erst wenn mit dem Blattgrün die prozessierenden Raupen schlüpfen, ist eine effektive Bekämpfung möglich. Sowohl die Altnester als auch eventuell im Mai und Juni auftretende prozessierende Raupen sollen in Schwerin  im Absaugverfahren durch eine Spezialfirma entfernt und anschließend vernichtet werden.
Ansprechpartnerin  bezüglich erforderlicher Maßnahmen ist für Bürger, Eigentümer und Behörden primär die städtische Ordnungsbehörde. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Eichen auf einen möglichen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner zu kontrollieren und einen festgestellten Befall dem Amt für Ordnung telefonisch unter 545-1830 zu melden.
Die jeweiligen Grundstückseigentümer  sind auch für die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen verantwortlich. Die regional zuständigen Pflanzenschutzdienste stehen den Behörden bezüglich der Feststellung des Spinners und notwendiger Bekämpfungsmaßnahmen beratend zur Seite.
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