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Veterinäramt: Behandlung der Bienenvölker gegen die Varroamilbe ist Pflicht 14.04.2020

Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroa-Milbe bei Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Darauf macht der Fachdienst Veterinär und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufmerksam. Der Erwerb geförderter Medikamente steht jedem Imker zu, unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht.
Jeder Imker muss die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen. Dieses Formular kann der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de Arzneimittelbestellung) heruntergeladen werden. Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anmelden oder direkt per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg einreichen. Das unterschriebene Original der Bestellung muss bis 18. Mai 2020 beim Landesimkerverband vorliegen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Das entbindet Imker jedoch nicht von ihrer Behandlungspflicht! In diesem Fall sind verschreibungspflichtige Medikamente wie über einen Tierarzt zu beziehen. Frei verkäufliche Medikamente können über Apotheken bezogen werden.

Jede medikamentelle Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig:

Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
Sommer: nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
Winter: nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.

Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Ludwigslust-Parchim veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.

Wer seine Bienenvölker nicht am Wohnort stehen hat, sollte eine Kopie des Registrierungsbescheides mitführen, aus dem der Standort hervorgeht. Zuwanderungen mit Bienenvölkern sind nach wie vor möglich. Für Imker, die nur für bestimmte Trachten wie z.B. Raps ihre Bienen im Landkreis Ludwigslust-Parchim verbringen wollen, gilt das übliche Verfahren:

  • Übersendung eines aktuellen amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (veterinaeramt@kreis-lup.de)
  • Mitteilung beabsichtigter Standort
  • Mittelung beabsichtigte Anzahl der Bienenvölker und
  • Mitteilung des beabsichtigten Zeitraums, in dem die Völker an den Standort verbracht
    werden sollen.

Es wird geprüft, ob sich der gewünschte Standort in einem Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen befindet. Steht der Zuwanderung nichts entgegen, wird ein kurzer Bescheid an den Imker gesandt. Diesen kann er dann mitführen, um die Notwendigkeit der Versorgung seiner Bienenvölker zu belegen. Spezifische Corona bedingte Verbringungssperren für Bienen aufgrund des Tierseuchenrechts gibt es nicht.

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