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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 "Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße / Ellerried" 01.02.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 "Krebsförden - Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried" beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Er umfasst das Areal des Heimtextilienmarktes und des Sieben-Seen-Centers. Schwerpunkt der Planung ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes am Standort des Heimtextilienmarktes.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 11. Februar bis zum 13. März 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Da die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Es liegen dennoch umweltbezogene Informationen in Form nachstehender Gutachten für den Bereich des geplanten Möbelmarktes vor: Artenschutzrechtliche Betrachtung, Erfassung und Bewertung von Bäumen und Hecken, Schallimmissionsprognose. Inhaltliche Schwerpunkte sind Informationen über Auswirkungen der Planung auf baumhöhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse, auf den Baum- und Heckenbestand sowie zur schalltechnischen Situation.

Den Satzungsentwurf und weitere Informationen finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen auch online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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