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Stadt schafft ab Februar 2018 Entlastung beim Bewohnerparken - Zusammenlegungen von Zonen B/C und E/F und Sonderregelungen für Zone A 21.11.2017

 © Landeshauptstadt Schwerin/Julia Patzelt

Um die Parksituation in der Innenstadt zu entlasten, sollen beginnend ab Februar 2018 Bewohnerparkzonen zusammengelegt und für Bewohner der Parkzone A Überlappungsbereiche zum zonenübergreifenden Parken geschaffen werden. Der Veränderungen erfolgen auf der Basis von Stellplatzwerten, die für die einzelnen Bewohnerparkzonen ermittelt wurden. Stellplatzwerte bilden das Verhältnis zwischen den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen und den vorhandenen öffentlichen Stellenplätzen ab. Durch die Veränderungen kann eine gleichmäßigere Inanspruchnahme des Parkraums erreicht werden, was besonders die Parksituation in Zonen mit knappem Parkraum verbessert. Die Stadtverwaltung setzt damit einen Beschluss der Stadtvertretung um.

Welche Zonen in der Innenstadt sollen zusammengelegt werden?

Zusammenlegungen gibt es bei B und C sowie bei E und F. Die Bewohnerparkzonen B und C werden bereits seit mehreren Jahren gemeinsam genutzt. Die Beschilderung vor Ort zeigt an, dass auf allen Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum sowohl die Bewohner von B als auch von C parken dürfen. Hier soll es ab Februar 2018 eine Vereinfachung geben: Beide Zonen werden als  Zone C mit der rotbraunen Parkkarte weitergeführt. Die Zone B wird es dann nicht mehr geben. Die Beschilderung wird schrittweise angepasst. Besitzer der Bewohnerparkkarte B können ihre Karte bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter nutzen und erhalten danach die neue Karte für Zone C.

Besonders in der Goethestraße im Bereich der Einmündung mit der Schäferstraße gibt es Bewohner, die der Zone E zugeordnet sind, die aber die Stellplätze in der Parkzone F auf kürzerem Wege und ohne Umwege besser erreichen. Daher hat sich die Verwaltung entschieden, beide Bewohnerparkzonen E und F ab Februar 2018 zusammenzulegen. Alle Bewohner der Zone E erhalten automatisch Parkausweise für die Parkzone F. Die Zone E wird es dann nicht mehr geben.  

Besitzer der Bewohnerparkkarte E können ihre Karte ebenfalls bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter nutzen.

Was bedeutet der sogenannte Überlappungsbereich für Bewohner der Parkzone A?

Für die Bewohner der Parkzone A wird es sowohl in Zone D als auch in Zone F sogenannte Überlappungsbereiche geben. Das heißt, dass Bewohner mit der Parkkarte A in bestimmten Straßen der Parkzone D und F ab Februar 2018 parken dürfen. Umgekehrt gilt das allerdings nicht. Auf die entsprechende Beschilderung im Straßenraum ist zu achten.

In Zone D betrifft das:

  • Arsenalstraße (zwischen Wismarsche Straße und Alexandrinenstraße)
  • Alexandrinenstraße (zwischen Arsenalstraße und Zum Bahnhof)
  • Moritz-Wiggers-Straße (zwischen Alexandrinenstraße und Wismarsche Straße)

In Zone F betrifft das:

  • Geschwister-Scholl-Straße
  • Mecklenburgstraße (zwischen Heinrich-Mann-Straße und Geschwister-Scholl-Straße)
  • Goethestraße (zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Schlossstraße)

Wo beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?

Anwohner einer Bewohnerparkzone können die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises persönlich im BürgerBüro im Stadthaus, Am Packhof 2-6, zu den Öffnungszeiten oder online unter www.schwerin.de/onlinedienste in der Rubrik „Auto, Parken & Verkehr“ beantragen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?  

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist und den Führerschein

Was kostet der Bewohnerparkausweis?
Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30,70 Euro pro Jahr.

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