Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Demonstrationsfreiheit gilt weiterhin in der gesamten Stadt - Versammlungsbehörde setzt in Kooperationsgesprächen auf einvernehmliche Lösungen 10.05.2019

Die Schweriner Stadtverwaltung tritt dem Eindruck entgegen, dass es auf dem Marienplatz und vor dem Schloss ein generelles Demonstrationsverbot gibt. „Das Versammlungsrecht in Deutschland ist ein hohes Gut, das durch unsere Verfassung geschützt ist. Auch auf dem Marienplatz und vor dem Schloss können Demonstrationen und Versammlungen weiterhin beantragt werden. Die Verwaltung agiert versammlungsfreundlich: Im Rahmen der Kooperationsgespräche zu den angemeldeten Versammlungen erzielen wir in der Regel im Rahmen eines Abwägungsprozesses mit den Veranstaltern einvernehmliche Lösungen“, betont Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf nicht dazu führen, dass Grundrechte Dritter unverhältnismäßig stark beschnitten werden.

Auf dem Marienplatz gelte wie schon in der Vergangenheit, dass in Abhängigkeit von Ort, Zeit und insbesondere der Teilnehmerzahl der Versammlung die Verkehrsverhältnisse auf diesem vielbefahrenen Platz zu beachten sind. Über den Hauptverkehrsknotenpunkt verläuft nicht nur die Rettungstrasse der Berufsfeuerwehr, sondern auch Straßenbahn- und Buslinien des Nah- und Regionalverkehrs.  „Wir bemühen uns stets um Einvernehmen. Behördliche Auflagen an Versammlungsanmelder sind jederzeit rechtlich überprüfbar, wenn die Anmelder damit nicht einverstanden sind“, so Nottebaum. 

In Bezug auf die Fläche links am Hauptportal des Schlosses hatte der Landtag MV die Versammlungsbehörde der Stadt darum gebeten, diese nicht mehr als Aufstellfläche für Versammlungen und Demonstrationen zu vergeben. Hier wurde eine Löschwasserentnahmestelle errichtet. Auch die übrigen Flächen vor dem Hauptportal und auf der Schlossbrücke werden nach dem vom Landtag erarbeiteten Brandschutzkonzept im Notfall als Anfahrt-, Aufstell- und Bewegungsfläche für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge benötigt.

Seit November 2018 hat es nach Angaben der Versammlungsbehörde in den Kooperationsgesprächen neun einvernehmliche Verschiebungen des Versammlungsortes auf den Vorplatz der Brücke gegeben. Aber auch hier gilt: Veranstalter müssen die Verschiebung nicht hinnehmen. Sie können ihre Versammlungen unter freiem Himmel weiterhin an jedem beliebigen Ort beantragen, also auch auf der Schlossbrücke und vor dem Hauptportal. In diesem Fall ist aber mit einer Beauflagung der Versammlung zu rechnen, welche der Versammlungsleiter uneingeschränkt umsetzen muss.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist