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Jahresabschluss 2015 der Gesellschaft Zoologischer Garten Schwerin Gemeinnützige GmbH 19.04.2017

Zoologischer Garten Schwerin Gemeinnützige GmbH

Gemäß § 14, Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes werden folgende Unterlagen hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Jahresabschluss 2015 der Gesellschaft Zoologischer Garten Schwerin Gemeinnützige GmbH

1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der

Zoologischer Garten Schwerin,
Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwerin,

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. §53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die Gesellschaft auch künftig auf Zuwendungen des Gesellschafters und Dritter angewiesen sein wird."

Schwerin, den 2. Mai 2016
DOMUS AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Zweigniederlassung Schwerin



gez. Kobarg                    gez. ppa. Christmann
Wirtschaftsprüfer            Wirtschaftsprüfer


2. Feststellung des Landesrechnungshofes

Der Landesrechnungshof hat den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung frei gegeben.
(§ 14 Abs. 4 KPG)

Schwerin, den 04.11.2016

gez. Arenskrieger

 


3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 unter Angabe des Datums der Feststellung und Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses


Die Gesellschafterversammlung hat am 21.06.2016 folgende Beschlüsse gefasst:


1.    Der vorgelegte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und der Lagebericht der Zoo Schwerin GGmbH für das
       Geschäftsjahr 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 werden festgestellt.
2.    Der Bilanzgewinn in Höhe von 84.202,40 € wird auf neue Rechnung 2016 vorgetragen.


Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 liegen in der Zeit vom 24.04.2017 bis zum 03.05.2017 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung Schwerin mbH, Am Packhof 2 – 6, 19053 Schwerin zur Einsichtnahme aus.

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