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Stadt und Polizei wollen Hafenpromenade mit Augenmaß beruhigen: Fußstreifen, Hinweisbeschilderung, Jugendschutzkontrollen geplant 03.05.2019

Die Stadt und die Polizeiinspektion Schwerin wollen mit einem koordinierten Vorgehen den Fußgängerbereich an der Hafenpromenade des Ziegelinnensees beruhigen. Sie reagieren damit auf Beschwerden von Anwohnern über Jugendgruppen, die die Promenade seit der vergangenen Freiluftsaison zu ihrem Treffpunkt auserkoren hatten. „Wir können die Konflikte zwischen Ruhe- und Sicherheitsbedürfnis der Anwohner und der öffentlichen Nutzung der Promenade  nicht vollständig beseitigen. Wir wollen sie aber entschärfen. Ich plädiere für Augenmaß.  Auf einem öffentlichen Platz am Wasser mit hoher Aufenthaltsqualität lässt sich keine Friedhofsruhe herstellen. Jedoch hoffen wir mit abgestimmten Kontrollen und Streifen die Situation deutlich zu entspannen“, sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier bei der Vorstellung des gemeinsamen Konzeptes der Landeshauptstadt  und der Polizei für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Fußgängerzone Hafenpromenade Ziegelinnensee. „Wir binden die Promenade als örtlichen Schwerpunkt stärker in das Einsatzkonzept unseres Bäderdienstes ein. Auch die Wasserschutzpolizei beteiligt sich an den Maßnahmen“, kündigt der Leiter der  Polizeiinspektion Schwerin, Lutz Müller, an.

Die Bereiche Promenade am Ziegelinnensee, Speicherstraße, Lagerstraße erfahren durch den Funkstreifendienst der Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst während der Freiluftsaison besondere Beachtung: Zu den Schwerpunktzeiten werden Fußstreifen durch die Kontaktbereichsbeamten und den KOD durchgeführt. Insbesondere bei schönem Wetter soll die Promenade in die  letzte Abend-Runde des kommunalen Ordnungsdienstes einbezogen werden. KOD und Polizei haben einen gegenseitigen intensiveren Informations- und Lageaustausch vereinbart. Das Ordnungsamt plant anlassbezogene Jugendschutzkontrollen. Die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS)  werden Schilder an der Promenade aufstellen, um darauf hinzuweisen, dass ruhestörender Lärm zwischen 22 und 6 Uhr untersagt, das Befahren der Fußgängerzone verboten und Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen ist. Außerdem hat der Eigenbetrieb einen zusätzlichen Standpapierkorb mit Pfandringen aufgestellt und die zusätzliche Leerung der an der Promenade vorhandenen Papierkörbe an Montagen veranlasst.

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