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Bürger können Datenübermittlungen aus dem Melderegister widersprechen 26.11.2014

Gemäß § 36  des Landesmeldegesetzes Mecklenburg- Vorpommern weist die Meldebehörde der Landeshauptstadt Schwerin darauf hin, dass jeder Bürger das Recht hat, der Weitergabe seiner Meldedaten in nachfolgenden Fällen zu widersprechen.
Insbesondere betroffen sind:
  • die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften von denjenigen Familienmitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 32 Abs. 2 LMG M-V).
  • die Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§ 35 Abs. 1 LMG M-V).
  • die Weitergabe der Daten zu Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern. Dies trifft zu  bei der Ehrung von Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr und bei Ehejubiläen ab dem 50. oder einem späteren Ehejubiläum (§ 35 Abs. 2 LMG M-V).
  • die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage(§ 35 Abs. 4 LMG M-V).
  • der automatisierte Abruf von Melderegisterauskünften über das Internet (§ 34 Abs. 1a LMG M-V).
  • der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Versendung von Informationsmaterial  für den freiwilligen Wehrdienst(§ 18 Abs. 7 MRRG)
  • der Weitergabe der Daten zum Zwecke der Direktwerbung(§ 7 LMG M-V).
Einsprüche gegen die Weitergabe der Daten sind schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst  Bürgerservice – Fachgruppe BürgerBüro, Am Packhoff 2-6, PF  11 10 42, 19010 Schwerin
Sie können auch den unter www.schwerin.de /Bürgerservice/Formulare und Anträge bei „Datenschutz“ hinterlegten Vordruck verwenden.Eine einmal eingetragene Auskunfts- und Übermittlungssperre bleibt bis auf Widerruf bestehen. Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird rechtzeitig auf  Änderung und Neuregelungen zu den Datenübermittlungssperren durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
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