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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht 09.09.2025

 © Fotolia/rcfotostock

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter an Sozialgerichten haben in ihrem verantwortungsvollen Amt beträchtlichen Einfluss auf die Rechtssprechung. Sie sind in den Gerichten unabhängige Vertreter des Volkes, in dessen Namen Urteile gesprochen werden.

Die Landeshauptstadt Schwerin sucht zur neuen Wahlperiode von 2026 bis 2031 Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Schwerin.

Ehrenamtliche Richterin oder Richter am Sozialgericht kann werden, wer Deutsche(r) ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber dürfen keine Bediensteten der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigungen, der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Kreise und kreisfreien Städte in der Kammer sein, die über Streitigkeiten aus ihrem Arbeitsgebiet entscheidet.

Bewerbungen können bis zum 10. Oktober 2025 bei der Wahlbehörde der Landeshauptstadt Schwerin schriftlich eingereicht werden:

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bürgerservice/Wahlbehörde
Am Packhof 2-6
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen sind unter www.schwerin.de/ehrenamtliche-richter abrufbar. Fragen zum Amt des ehrenamtlichen Richters beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde gern telefonisch unter 0385 545-1715.

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