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Öffentliche Bekanntmachung - Einebnung von Erd- und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof 24.03.2022

Nach § 13 (6) der Friedhofsordnung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe vom 08. Februar 2001, zuletzt geändert am 06. Mai 2020, im Internet veröffentlicht am 06. Mai 2020, wird die Einebnung folgender Erd- und Urnenreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof ab September 2019 bis März 2022 aufgerufen.

Im Erdreihengrabfeld 2-42 wird zur Einebnung der Reihe 03 aufgerufen.

Im Erdreihengrabfeld 2-43 wird zur Einebnung der Reihe 02 aufgerufen.

Im Urnengrabfeld 2-02 werden die Reihen 09 und 10 aufgerufen.

Im Urnengrabfeld 3-06 werden die Reihen 07; 08; 09 und 10 aufgerufen.

Die Ruhezeiten sind abgelaufen.

Von der Beräumung ausgenommen sind die Grabstätten 2-02-10-032 und 2-02-10-033, 2-42-04-021 und 2-42-04-022, 3-06-08-31 und 3-06-10-033

Nutzungsberechtigte haben nach § 23 (2) der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen, Bepflanzungen sollen beräumt werden.

Zu beachten ist, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.

Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten und deren Beauftragte bis zum 01. November 2022 abzuschließen.

Für alle Fragen, Antragstellungen u. ä. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Überlassungsbescheinigung für die Grabstätte ist vorzulegen.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1, 19061 Schwerin
Montag, Mittwoch und Freitag           08:30-12:00 Uhr
Donnerstag         

13:00-18:00 Uhr (März bis Oktober)
13:00-17:00 Uhr (November bis Februar)

Die Friedhofsverwaltung ist telefonisch zu erreichen unter 0385 64108-11.

Schwerin, 24. März 2022

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Ilka Wilczek

 

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