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Einspruchsfrist zur Oberbürgermeisterwahl abgelaufen: Ernennung des gewählten Oberbürgermeisters wird vorbereitet 19.05.2026

Die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl von Sebastian Ehlers zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin ist abgelaufen. Innerhalb der zweiwöchigen Frist nach § 35 Abs. 1 LKWG M-V wurde bei der Wahlbehörde kein Einspruch gegen das Wahlergebnis eingelegt. Damit kann die offizielle Ernennung des gewählten Kandidaten durch die Stadtvertretung in ihrer nächsten Sitzung am 29. Juni 2026 erfolgen.

Die Wahl zum Oberbürgermeister fand am 12. April 2026 statt. Da keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigen konnte, wurde am 26. April 2026 eine Stichwahl zwischen Mandy Pfeifer (SPD) und Sebastian Ehlers (CDU) durchgeführt. Sebastian Ehlers hatte diese mit 54 % der gültigen Stimmen gewonnen.

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