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Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 131 „Mueß – An den Lewitzwiesen" 23.10.2026

Plangebiet © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 13. Oktober 2026 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 131 „Mueß – An den Lewitzwiesen“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich des Ortsteils Mueß und umfasst eine Größe von rd. 10.500 m². Das Areal wird im Westen durch die Straße Consrader Weg, im Norden durch ein bebautes Grundstück sowie im Süden und Osten durch Grünlandflächen begrenzt. Die Grünlandflächen liegen innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“ sowie des Landschaftsschutzgebietes „Schweriner Innensee, Ziegelaußensee und Medeweger See“.

Die Planung sieht die Errichtung von zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern vor. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Stichstraße vom Consrader Weg mit Wendemöglichkeit. Am Consrader Weg sind zwei Mehrfamilienhäuser mit maximal drei Geschossen geplant. Ziel des Bebauungsplans Nr. 131 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Der Bebauungsplan setzt die bauliche Entwicklung der bestehenden Bebauung Nedderfeld im Ortsteil Mueß nach Süden fort und bildet den Abschluss der vorhandenen Siedlungsstruktur an dieser Stelle.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 30. Oktober 2026 bis einschließlich 4. Dezember 2026 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2–6 (Rondell, 4. Etage), während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Ihre Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf können Sie Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgeben.

Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden erforderliche Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Planungsunterlagen vorliegen. Der Umweltbericht befasst sich mit den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Er enthält zudem die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Verträglichkeitsprüfung untersuchen insbesondere die Auswirkungen der Planung auf geschützte Arten und Lebensräume sowie die sich daraus ergebenden artenschutz- und naturschutzrechtlichen Anforderungen. Der Geotechnische Bericht und die bodenkundliche Voreinschätzung enthalten Untersuchungen und Bewertungen zu den Boden- und Baugrundverhältnissen sowie den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen für die geplante Bebauung.

Bestandteil der zu veröffentlichenden Unterlagen ist eine Übersicht über die vorliegenden umweltbezogenen Informationen aus den Fachgutachten sowie aus den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Übersicht ist als Anlage zur Bekanntmachung unter den oben genannten Internetadressen abrufbar.

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben werden.

Landeshauptstadt Schwerin

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

Bernd Nottebaum

 

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