Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Öffentliche Bekanntmachung über den Entzug von Nutzungsrechten und die Beräumung ungepflegter Grabstätten 04.03.2021

Gemäß § 24 (1) der Friedhofsordnung für die kommunalen Friedhöfe in der Landeshauptstadt Schwerin vom 08.02.2001, zuletzt geändert am 06.05.2020, ist für die Herrichtung und Instandhaltung einer Grabstätte der bzw. die Nutzungsberechtigte verantwortlich. Da diese Verantwortlichen nicht zu ermitteln sind, ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, unverzüglich mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen sowie die Grabstätten herzurichten. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung nachgekommen, werden die entsprechenden Nutzungsrechte durch den Friedhofsträger entzogen und die jeweiligen Gräber beräumt.

Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sind nicht entsprechend § 24 (1) i. V. m. § 17 der Friedhofsordnung angelegt bzw. werden nicht ordnungsgemäß unterhalten: 

Friedhof

Grabfeld          /       Grab-Nummer

Alter Friedhof

Ib                           423

Alter Friedhof

Cb-Urne                  1-1

Alter Friedhof

Db-Urne                  231

Alter Friedhof

Db-Urne                  398A

Alter Friedhof

IIa                          427a 

Waldfriedhof

1-03-12                   002

Waldfriedhof

1-12-02                   027-028

Waldfriedhof

3-11-12                   030-031

Wenn Sie die Verwaltung der Schweriner Friedhöfe aufsuchen möchten:

Aufgrund der Corona-Situation ist ein Besuch im Servicebüro am Waldfriedhof (19061 Schwerin, Am Krebsbach 1) derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0385 64 108-0 oder per E-Mail an  friedhof@sds-schwerin.de. Das Servicebüro am Alten Friedhof (19053 Schwerin, Obotritenring 247) ist bis auf weiteres geschlossen.

Unsere regulären Öffnungszeiten (nach Ende der Corona-Einschränkungen)

Öffnungszeiten Servicebüro Waldfriedhof (Am Krebsbach 1)

Montag, Mittwoch, Freitag     8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag            geschlossen
Donnerstag        

13:00 – 17:00 Uhr (November – Februar)
13:00 – 18:00 Uhr (März – Oktober)

Öffnungszeiten Servicebüro Alter Friedhof (Obotritenring 247)

Dienstag

13:00 – 17:00 Uhr

 

Schwerin, 04.03.2021

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Ilka Wilczek

 


             

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Archiv Bekanntmachungen