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Öffentliche Auslegung des Entwurfes - Erhaltungssatzung Sebastian-Bach-Straße und Richard-Wagner-Straße 01.03.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Erhaltungssatzung Sebastian - Bach - Straße und Richard - Wagner - Straße beschlossen.  Das Satzungsgebiet grenzt an die Erhaltungssatzung Innenstadt an. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Planungsziel ist die Erhaltung des historisch gewachsenen städtebaulichen Erscheinungsbildes.

Der Entwurf der Erhaltungssatzung liegt in der Zeit vom 18. März bis 17. April 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die Erhaltungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Die Auslegungsunterlagen finden Sie auch unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung 

Bernd Nottebaum

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