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Veranstaltungen bis zu 75 Personen in geschlossenen Räumen möglich: Veranstaltungsmanagement nimmt Veranstaltungsanzeigen entgegen 08.06.2020

 © Christina Lüdicke

Die Veranstalteranzeigen für kleinere Veranstaltungen bis zu 75 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 150 Personen im Freien nimmt in der Landeshauptstadt Schwerin ab sofort die Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement im Fachdienst Ordnung entgegen.

Das Veranstaltungsmanagement berät Veranstalter auch bei der Erfüllung der hygienischen Auflagen – und steht dabei im engen Kontakt zum Gesundheitsamt. Veranstalter müssen daher das Gesundheitsamt in Schwerin nicht gesondert kontaktieren, um ihre Veranstaltung anzuzeigen.  

Gemäß der Corona Übergangs-Landesverordnung M-V vom 4. Juni 2020 können kleinere Veranstaltungen stattfinden, wenn sichergestellt wird, dass

  • die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,50 Meter zwischen den Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, durchgängig gesichert ist
  • für jeden Teilnehmer ein Sitzplatz vorhanden ist
  • die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden
  • keine Speisen und Getränke angeboten werden
  • allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen wird.

Außerdem muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen. In die Liste müssen alle Teilnehmer unter der Angabe des Familiennamen, Vornamen, der vollständigen Anschrift und Telefonnummer erfasst werden. Die Liste ist vertraulich zu behandeln und 4 Wochen aufzubewahren. Sie ist auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig herauszugeben und nach 4 Wochen ist zu vernichten.

Die Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement erreichen Sie unter 545 2005 bzw. ordnungsamt@schwerin.de.

 

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