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Rogahner Straße stadteinwärts über gesamte Baumaßnahme gesperrt 04.09.2018

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich am Mittwoch, dem 5. September 2018 über den Ablauf des Straßenbauvorhabens Rogahner Straße zwischen der Handelsstraße und der Breiten Straße/Schulzenweg  (1. Bauabschnitt) informieren.

Stadtverwaltung, Stadtwerke und die SAE Schweriner Abwasserentsorgung laden um 18.30 Uhr ins Stadthaus Raum E 070 zur Informationsveranstaltung über die  Baumaßnahme und die zukünftige Gestaltung der Rogahner Straße ein. 

Die Baufirma, Firma TuK Tief- und Kulturbau Schwerin, wurde mit der Ausführung der Baumaßnahme beauftragt. Die Bauarbeiten sollen am 24. September 2018 beginnen. Bereits ab dem 19. September wird es im Zuge der Einrichtung der Verkehrssicherung für die Baustelle zu Verkehrseinschränkungen im Bereich der Zu- und Abfahrten der Ortsumgehung sowie im Baustellenbereich kommen. So wird das Einfahren von der Handelsstraße auf die Rogahner Straße stadteinwärts ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Ausgenommen davon ist der Nahverkehr. Am  21. September wird eine einseitige Verkehrsführung mit Ampelsteuerung vom Schulzenweg/Breite Straße bis zur Handelsstraße eingerichtet. Die  Beschilderung der großräumigen Verkehrsumleitung auf der Ortsumgehung wird ab 10. September aufgestellt.

Das Vorhaben gliedert sich in mehrere Bauphasen, die unterschiedliche Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Die Straße wird stadteinwärts über gesamte Baumaßnahme halbseitig gesperrt sein.

Da die geplanten Verkehrslösungen nicht so leistungsfähig sind wie die zu sperrende Rogahner Straße muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Der  Umleitungsverkehr wird die Ludwigsluster Chaussee am meisten belasten. Deshalb wurde  bereits im Vorfeld die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zwischen Ortsumgehungsstraße und Ludwigsluster Chaussee durch die Einrichtung  einer zusätzlichen Linksabbiegespur erhöht.

Bauphase 1 – sechs Wochen (bis ca. Ende Oktober 2018)

In der Bauphase 1 erfolgt die halbseitige Sperrung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist dann nur stadtauswärts möglich. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten Sonderregelungen. Ab dem Knotenpunkt Handelsstraße kann in die Rogahner Straße stadteinwärts in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht eingefahren werden. In den folgenden Wochen der Bauphase ist die Einfahrt vom Knotenpunkt Handelsstraße bis zur Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden nutzbar.

Die Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden ist in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht nutzbar. Aus Richtung Süden kommend kann in den ersten zwei Wochen der Bauphase von der Ortsumgehungsstraße nicht in die Rogahner Straße eingefahren werden. Die Rogahner Straße kann vom Schulzenweg aus nicht erreicht werden. Von der Rogahner kann der  Schulzenweg nicht erreicht werden. Die Breite Straße kann stadteinwärts und stadtauswärts verlassen werden. Die Bauphase 1 wird sich auf einen Zeitraum von sechs Wochen erstrecken.

Bauphase 2 – 21 Wochen (bis ca. dritte März-Woche 2019)

In der Bauphase 2 erfolgt die halbseitige Sperrung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist nur stadtauswärts möglich. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten Sonderregelungen. Ab dem Knotenpunkt Handelsstraße kann in die Rogahner Straße in den ersten vier Wochen der Bauphase stadteinwärts nicht eingefahren werden. In den folgenden Wochen der Bauphase ist die Einfahrt vom Knotenpunkt Handelsstraße bis zur Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden nutzbar. Die Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden ist wieder nutzbar. Aus Richtung Süden kommend kann von der Ortsumgehungsstraße in die Rogahner Straße stadtauswärts wieder eingefahren werden. Die Rogahner Straße kann vom Schulzenweg aus nicht erreicht werden. Von der Rogahner Straße kann in den Schulzenweg wieder eingefahren werden.  Die Breite Straße kann nur stadtauswärts verlassen werden. Die Bauphase 2 wird sich auf einen Zeitraum von 21 Wochen erstrecken.

Bauphase 3 – 16 Wochen (bis ca. Mitte Juli 2019)

In der Bauphase 3 erfolgt die halbseitige Sperrung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist nur stadtauswärts möglich. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten Sonderregelungen. Ab dem Knotenpunkt Handelsstraße kann in die Rogahner Straße stadteinwärts bis zur Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden wieder eingefahren werden. Die Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden ist nutzbar. Aus Richtung Süden kommend kann von der Ortsumgehungsstraße in die Rogahner Straße stadtauswärts eingefahren werden. Die Rogahner Straße kann vom Schulzenweg aus nicht erreicht werden. Von der Rogahner kann der  Schulzenweg nicht erreicht werden. Die Breite Straße kann stadteinwärts und stadtauswärts verlassen werden. Die Bauphase 3 wird sich auf einen Zeitraum von 16 Wochen erstrecken.

Bauphase 4 – acht Wochen (bis erste September-Woche 2019)

Die Bauphase 4 gliedert sich in zwei zeitliche Abschnitte von jeweils vier Wochen Dauer. Für beide Abschnitte gilt: Es erfolgt die halbseitige Sperrung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist nur stadtauswärts möglich. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten Sonderregelungen. Ab dem Knotenpunkt Handelsstraße kann in die Rogahner Straße stadteinwärts bis zur Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden eingefahren werden. Die Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden ist nutzbar. Aus Richtung Süden kommend kann von der Ortsumgehungsstraße in die Rogahner Straße stadtauswärts eingefahren werden. Die Rogahner Straße kann vom Schulzenweg aus nicht erreicht werden. Von der Rogahner kann der  Schulzenweg nicht erreicht werden. Die Breite Straße kann in dem ersten vierwöchigen Abschnitt nur stadtauswärts verlassen werden. In dem zweiten vierwöchigen Abschnitt kann die Breite Straße wieder stadteinwärts und stadtauswärts verlassen werden.

Bauphase 5 – sechs Wochen (bis ca. dritte Oktober-Woche 2019)

In der Bauphase 5 erfolgt die halbseitige Sperrung stadteinwärts. Fahrzeugverkehr ist nur stadtauswärts möglich. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten Sonderregelungen. Ab dem Knotenpunkt Handelsstraße kann in die Rogahner Straße stadteinwärts bis zur Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden eingefahren werden. Die Auffahrt auf die Ortsumgehungsstraße in Richtung Norden ist in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht nutzbar. Aus Richtung Süden kommend kann von der Ortsumgehungsstraße in die Rogahner Straße stadtauswärts in den ersten zwei Wochen der Bauphase nicht eingefahren werden. Die Rogahner Straße kann vom Schulzenweg aus nicht erreicht werden. Die Breite Straße kann nur stadtauswärts verlassen werden. Die Bauphase 5 wird sich auf einen Zeitraum von sechs Wochen erstrecken.

Bauphase 6 – zwei Wochen Vollsperrung (Ende Oktober/Anfang November 2019)

In der Bauphase wird die gesamte Baustrecke vom Knotenpunkt Handelsstraße bis zum Knotenpunkt Breite Straße/Schulzenweg zwei Wochen voll gesperrt. Vom Schulzenweg und von der Breiten Straße kann die Rogahner Straße stadteinwärts erreicht werden. Die Bauphase erstreckt sich über zwei Wochen.

Dieser Ablauf der Baumaßnahme repräsentiert den gegenwärtigen Stand der Planung, es können zeitliche Verschiebungen geringen Umfangs eintreten.

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