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Landeshauptstadt stellt sich Herausforderungen des demografischen Wandels 14.04.2015

Erste Pflegesozialplanung fertiggestellt

Die Landeshauptstadt Schwerin hat eine Planung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt und mit Fördermitteln des Landes das „Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik“ GmbH (ISG) im Herbst 2014 mit der Erstellung der ersten Pflegesozialplanung beauftragt. Die Pflegesozialplanung untersucht die bestehende Versorgungsstruktur und schätzt ab, welche pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote derzeit und in Zukunft erforderlich sind.
Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen wurden folgende wesentliche Handlungsempfehlungen formuliert:

  • Die Sicherung professioneller Pflegekräfte, die Stärkung pflegender Angehöriger und das bürgerschaftlichen Engagement sind mit gezielten Handlungskonzepten zu unterstützen.
  • Die Angebotsstruktur für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf ist im Bereich der pflegerischen Versorgung in Schwerin in weiten Teilen gut.
  • Die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten liegt unter dem Durchschnitt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darauf sollten die Anbieter ambulanter Pflege hingewiesen werden, um ihr Angebot entsprechend abzustimmen.
  • Das Angebot an Tagespflege liegt in Schwerin unter dem Landesdurchschnitt. Insbesondere im Stadtzentrum ist ein Ausbau dieser Angebotsform zu empfehlen.
  • Die Versorgungsdichte mit Kurzzeitpflege-Plätzen wird von den befragten Pflegeanbietern als unzureichend bewertet. Mit einer Erweiterung um 30 Plätze im gesamten Stadtgebiet könnte eine ausreichende Versorgungsdichte erreicht werden.
  • Die stationäre Pflege ist in Schwerin besser ausgebaut als im Landes- und Bundesdurchschnitt. Auch dann, wenn ein Teil dieser Plätze auch von Pflegebedürftigen aus dem Schweriner Umland genutzt wird.
  • Im Bereich der ergänzenden Unterstützungsleistungen und der Beratung besteht ein gutes Angebot. Der Pflegestützpunkt ist als Anlaufstelle gut bekannt und ist mit anderen Beratungsangeboten, insbesondere dem Entlassungsmanagement der Krankenhäuser, gut vernetzt. Es ist aber zu prüfen, inwieweit dies durch eine Vernetzung mit weiteren Beratungsangeboten (z.B. Wohnberatung) noch optimiert werden kann.
  • Die Gesundheitsversorgung ist in Schwerin gut ausgebaut. Auch die klinische Versorgung einschließlich gerontopsychiatrischer Fachabteilungen ist gut und hinreichend. Es bleibt zu beobachten, ob diese Situation so fortbesteht.
Im Bereich des Wohnens ist zu empfehlen:

  • Das Angebot an barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen sollte im Nordwesten der Stadt und im südlichen Zentrum ausgebaut werden.
  •  Das Angebot an betreuten Wohnungen ist im stadtweiten Durchschnitt gut, allerdings ungleichmäßig verteilt.
  • Das Angebot an ambulant betreuten Wohngruppen ist in Schwerin im Vergleich zu anderen Kommunen eher niedrig. Der Ausbau dieses Angebots sollte geprüft werden.
  • Angebote einer zugehenden Beratung, die Barrierefreiheit von Angeboten des betreuten Wohnens sowie spezialisierte Angebote für besondere Pflegebedarfe sollten auf ihre Bedarfsgerechtigkeit weiterentwickelt werden.
  • Weitere Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtliche bzw. bürgerschaftlich engagierte Mitarbeiter sollten geprüft werden, und deren Motivierung, Schulung und Begleitung sollte über das derzeit erreichte Maß hinaus vorangetrieben werden
  • Aus fachlichen, rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Gründen sollte am Ziel möglichst umfassender ambulanter Leistungen festgehalten werden, um den Übergang in stationäre Pflege zu verzögern oder zu vermeiden. Die zentrale Voraussetzung dafür bildet die beschriebene Weiterentwicklung der vorstationären Versorgung.
Ausblick
Die Pflegesozialplanung ist nicht als einmaliges Verfahren gedacht, sondern soll kontinuierlich weitergeführt und auf sich verändernde Gegebenheiten abgestimmt werden. In der Landeshauptstadt Schwerin hat mit der 1. Pflegesozialplanung ein kontinuierlicher Planungsprozess begonnen, der in der Stadtverwaltung verankert ist und in den Experten aus allen relevanten Bereichen eingebunden werden. Für die Fortschreibung gilt, dass die prognostizierten Bedarfe kontinuierlich zu überprüfen sind.


Wichtige Ergebnisse der Pflegesozialplanung der Landeshauptstadt Schwerin


I. Struktur und Entwicklung der Bevölkerung


Der demografische Wandel mit einer Zunahme der Zahl älterer Menschen und einem Rückgang der Zahl jüngerer Menschen ist in Mecklenburg-Vorpommern und v. a. in der Landeshauptstadt Schwerin schon weit fortgeschritten.
Mit steigendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie eine Zunahme von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher. Daraus ergibt sich die Frage, wie viele Menschen jetzt und in Zukunft Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann.
Im Rahmen der Pflegesozialplanung standen ältere Menschen besonders im Blickfeld, da sie zunehmend von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffen sind.
Am Jahresende 2013 waren 29.313 Einwohner Schwerins im Alter ab 60 Jahren (32 % der Bevölkerung) und 11.353 Einwohner im Alter ab 75 Jahren (12,4 % der Bevölkerung). Damit hat Schwerin eine ältere Bevölkerung als das Land Mecklenburg-Vorpommern (mit 30 % der Bevölkerung ab 60 Jahren und 11,2% ab 75 Jahren) und eine deutlich ältere Bevölkerung als Deutschland insgesamt mit 27% ab 60 Jahren bzw. 10% ab 75 Jahren.
Die mit dem demografischen Wandel verbundene Alterung der Bevölkerung befindet sich in Schwerin in einem bereits fortgeschrittenen Stadium. Die Anteile der Älteren sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, und dieser Prozess wird sich in Zukunft fortsetzen.
Bis zum Jahr 2030 wird die Bevölkerung ab 60 Jahren um weitere 12% steigen, die Bevölkerung ab 75 Jahren um 17%. Der Anteil der Älteren ab 75 Jahren an der Gesamtbevölkerung wird von heute 12% auf 15% steigen. Diese Steigerung ist weniger stark ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt (+27% Ältere ab 60 Jahren), da insbesondere in den westdeutschen Ländern ein erheblicher Teil des demografischen Wandels noch bevorsteht, der in Mecklenburg-Vorpommern und besonders in Schwerin schon stattgefunden hat.


II. Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und niedrigschwelliger Hilfebedarf im Alter


Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und weitere Hilfebedarfe nehmen mit steigendem Alter zu. Die hohen Anteile älterer Menschen an der Schweriner Bevölkerung haben zur Folge, dass auch entsprechend viele Menschen auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Am Jahresende 2013 waren in Schwerin 4.566 Personen pflegebedürftig (5,0% der Bevölkerung), 2.242 Personen waren an Demenz erkrankt (2,4% der Bevölkerung) und 4.484 Personen wiesen einen niedrigschwelligen Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufen nach dem SGB XI auf (4,9% der Bevölkerung). Das bereits fortgeschrittene Stadium des demografischen Wandels hat dazu geführt, dass diese Bevölkerungsanteile in Schwerin ebenso wie in Mecklenburg-Vorpommern relativ größer sind als in Deutschland insgesamt.
Die prognostizierte Entwicklung von Personen mit niedrigschwelligem Hilfebedarf, Pflegebedarf und Demenzerkrankungen lässt in den kommenden Jahren einen weiteren Anstieg dieser Personengruppen erwarten. Allerdings fällt dieser Anstieg mit Zuwachsraten zwischen 9% und 11% bis zum Jahr 2030 weniger dramatisch aus als in den Regionen, die derzeit noch eine jüngere Bevölkerungsstruktur aufweisen (wie z.B. in vielen westdeutschen Regionen).


III. Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Schwerin


Der Bedarf an Hilfe, Pflege und weiterer Unterstützung erfordert ein leistungsfähiges Angebotssystem der pflegerischen Versorgung und Hilfen für ältere Menschen.

Pflegerische Angebote

Schwerin verfügt über ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischen Hilfen für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf. Die einzelnen Komponenten dieses Angebots sind allerdings unterschiedlich entwickelt.
Die ambulante pflegerische Versorgung leisten 24 Pflegedienste mit 457 Mitarbeitern, hinzukommen niedrigschwellige Dienste.Der Personalbestand der ambulanten Dienste liegt mit 4,0 Pflegekräften je 100 Ältere ab 75 Jahren unter der Relation im Durchschnitt des Landes Mecklenburg-Vorpommern von 4,9 Pflegekräften je 100 Ältere ab 75 Jahren, aber innerhalb eines Stadtgebiets benötigen ambulante Dienste auch weniger Fahrtzeiten als in einem ausgedehnten Flächenlandkreis. Einige Dienste haben sich auf besondere Bedarfe spezialisiert (Intensivpflege und Palliativpflege, Verständigungserfordernisse älterer Migranten). Als unzureichend erscheinen aus Expertensicht die Angebote an ambulanten Diensten mit psychiatrischem und gerontopsychiatrischem Schwerpunkt sowie Angebote der Pflege in Abendstunden und am Wochenende.

Die Tagespflege wird von fünf Einrichtungen mit 82 Plätzen angeboten, dies entspricht 0,7 Tagespflege-Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren und liegt damit unter dem Landesdurchschnitt von 1,0 Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren, aber über der entsprechenden Kennzahl auf Bundesebene von 0,5 Tagespflege-Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren. Im Bereich der Kurzzeitpflege stehen 85 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren und liegt leicht über dem Bundesdurchschnitt von 0,5, aber deutlich über dem Landesdurchschnitt von 0,2 Kurzzeitpflege-Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren. Etwa die Hälfte dieser Kapazität sind eigenständige Kurzzeitpflege-Plätze.
Das vollstationäre Angebot ist mit 1.478 Plätzen in 13 Pflegeeinrichtungen gut ausgebaut. Die Versorgungsdichte ist in Schwerin mit 13,0 Plätzen je 100 Ältere ab 75 Jahren höher als im Landes- und Bundesdurchschnitt. Im stationären Bereich müssen Angebote für Personengruppen mit besonderen Pflegebedarfen (z.B. Beatmungspatienten, Wachkomapatienten, Pflegebedürftige mit Alkoholproblemen oder starken Verhaltensauffälligkeiten) angeboten werden. Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten mit Ehrenamtlichen bzw. bürgerschaftlich engagierten Personen zusammen, die vor allem im Bereich der sozialen Betreuung ergänzende Leistungen erbringen und auf diese Weise hauptamtliche Mitarbeiter entlasten können. In der ambulanten und teilstationären Pflege werden Ehrenamtliche dagegen kaum eingesetzt.

Pflegeergänzende und präventive Angebote

Die 1. Pflegesozialplanung der Landeshauptstadt Schwerin beschränkt sich nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern umfasst auch Maßnahmen und Hilfen, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen und eine selbstständige Lebensführung in allen Lebensbereichen unterstützen.
Im Bereich der pflegeergänzenden Angebote und Unterstützungsstrukturen wurde ein gut ausgebautes Netz an Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten identifiziert. Schwerin verfügt über 16 Beratungsstellen (davon drei für Hilfen mit Demenz). Nur ein kleiner Teil der Beratungsarbeit wird als zugehende Beratung in den Wohnungen der Ratsuchenden geleistet. Angebote der Begegnung und Geselligkeit für ältere Menschen konnten im Rahmen der Pflegesozialplanung nur unvollständig erfasst werden. Bisher wurden in Schwerin insgesamt 24 Begegnungsangebote registriert.
Die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung ist gut ausgebaut, hier nimmt Schwerin als regionales Oberzentrum auch eine Versorgungsfunktion für die Gemeinden in der Umgebung wahr. Angebote der Sterbebegleitung gibt es nicht nur in ambulanter Form, sondern auch durch ein stationäres Hospiz mit zwölf Plätzen. Auch hierbei werden geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter eingesetzt.
Wohnangebote für ältere Menschen können ebenfalls dazu beitragen, dass der Bedarf an stationärer Pflege vermieden oder hinausgezögert wird. In Schwerin stehen (soweit erfasst) über 1.000 Wohnungen zur Verfügung, die barrierefrei oder zumindest barrierearm sind. Weiterhin gibt es in der Stadt 821 betreute Wohnungen, von denen allerdings nur rd. 40% barrierefrei oder barrierearm sind. Weiterhin gibt es drei ambulant betreute Wohngruppen mit 30 Wohnungen.

Schweriner Angebotsspektrum im Vergleich

Im überregionalen Vergleich mit der Landes- und Bundesebene wird deutlich, dass die Versorgungsangebote für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf in Schwerin in großen Teilen gut entwickelt sind. Dies gilt z.B. für das betreute Wohnen, für die Gesundheitsversorgung und in manchen Stadtregionen für die Tagespflege. In anderen Bereichen wie der Kurzzeitpflege, zugehender Beratung, den Personalkapazitäten ambulanter Dienste und spezifischen Pflegeangeboten für besondere Zielgruppen besteht dagegen ein Bedarf an Erweiterung und Ausbau der Kapazitäten.
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