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Ordnungsdienst startet Hundezählung Übergangsfrist für Hundesteuersünder endet Freitag 21.04.2015

Noch bis Freitag, den 24. April 2015, können Hundesteuersünder in der Landeshauptstadt ihre nicht angemeldeten Vierbeiner zur Hundesteuer anmelden, ohne dass sie die Einleitung eines Bußgeldverfahrens befürchten müssen. Seit 15. April haben mehr als 240 Schweriner Hundehalter von der Übergangsfrist Gebrauch gemacht. Teils mit originellen Ausreden wie „Ich wusste ja gar nicht, dass es eine Hundesteuer gibt.“  „Wir freuen uns, dass allein die Ankündigung der Hundezählung schon Wirkung gezeigt hat. Erfahrungsgemäß liegt die Zahl nicht gemeldeter Hunde in vergleichbaren Städten zwischen 15 und 20 Prozent. Das hat auch die letzte Hundezählung in Schwerin ergeben, wo mehr als 600 Steuersünder ermittelt wurden“, sagt Gabriele Kaufmann, Leiterin des Schweriner Ordnungsamtes.
Der  Kommunale Ordnungsdienst wird  am 25. April 2015 mit der Hundezählung beginnen.
In den nächsten Monaten führen die  städtischen Ordnungshüter Befragungen in Haushalten des gesamten Stadtgebietes durch. „Unser Ordnungsdienst wird straßenweise von Haustür zu Haustür gehen und überall klingeln. Es ist davon auszugehen, dass Hunde auf das Klingelzeichen auch dann reagieren, wenn ihre Halter nicht zu Hause sind.“
 
Die Hundezählung hat zum Ziel, die Steuergerechtigkeit zu erhöhen und die Zahl der steuerlich nicht erfassten Hunde deutlich zu verringern. Wenn bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann das für Halterinnen und Halter unangenehm werden. Die Steuer könnte dann - auch für mehrere Jahre rückwirkend - nachzuzahlen sein. Außerdem muss mit einem Bußgeldverfahren gerechnet werden.Um solchen Ärger zu vermeiden, hatte die Landeshauptstadt Hundesteuersündern eine Übergangsfrist bis zum 24. April 2015 gewährt.Zuletzt wurden die Hunde in der Landeshauptstadt 1999 gezählt. Derzeit sind in Schwerin 3022 Hunde offiziell gemeldet. Die Hundesteuer in der Landeshauptstadt beträgt seit 1.1.2015 für den ersten Hund 108 Euro.
 Die  steuerliche Anmeldung ist möglich im Bürgerbüro oder im Sachgebiet Abgaben der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 erfolgen. Alternativ kann eine Anmeldung per E-Mail (poststelle@schwerin.de), per Fax (0385/54514799 oder über das Bürgerkonto im  städtischen Internetportal unter www.schwerin.de erfolgen. Das Anmeldeformular ist im Bürgercenter bzw. über das Internet unter www.schwerin.de (Bürgerservice - Serviceleistungen - Formulare & Anträge – Hunde) erhältlich.
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