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Einzelhandel in Schwerin muss ab Freitag wieder schließen / Inzidenz bei 14 Neuinfektionen weiter kritisch 15.04.2021

Mit 14 Neuinfektionen am Donnerstag bleibt die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt bei 176,7 Fällen je 100.000 Einwohner auf hohem Niveau. 8 Neuinfektionen entfallen auf Kontaktpersonen in der Quarantäne, 5 betreffen Patienten, die von Hausärzten behandelt und getestet wurden. So wurden Einzelinfektionen am Goethe-Gymnasium und in der Kita „Haus Sonnenschein“ festgestellt. Eine Einzelmeldung wurde aus dem Testzentrum übermittelt. Die Zahl der aktiven Infektionen liegt jetzt in Schwerin bei 409 (absolut 2280). 11 Schwerinerinnen und Schweriner werden im Krankenhaus behandelt.

Seit Mittwoch gilt in Schwerin eine Ausgangssperre (21-6 Uhr). Ab Montag sind Schulen und Kitas geschlossen. Weitere Maßnahmen wie die weitgehende Schließung des Einzelhandels treten am Freitag in Kraft. Näheres wurde in Allgemeinverfügungen geregelt, die am Donnerstagabend unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht werden.

Folgende Schutzmaßnahmen hat der Corona-Krisenstab der Landeshauptstadt wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 150 Fällen in Schwerin am Donnerstag beschlossen. Sie gelten ab Freitag, den 16.4.2021.

  • Verlängerung der Maskenpflicht und des Alkoholverbotes auf dem Marienplatz
  • Schließung des stationären Einzelhandels bis auf Liefer- und Abholdienste Ausgenommen: Geschäfte, die überwiegend Lebensmittel verkaufen, Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und Blumenläden, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel sowie Buchhandlungen.
  • Für geöffnete Verkaufsstellen wird die Kundenzahl auf 1 Person je 20 m² begrenzt (vorher 1 Person je 10 m²)
  • Schließung von Massagepraxen, Sonnenstudios, Tattoostudios, Barbiere und ähnlichen Betriebe für den Publikumsverkehr
  • Friseure und die medizinisch-therapeutische Fußpflege dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließung der Kultureinrichtungen wie Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten mit Ausnahme der Außenbereiche
  • Außenanlagen des Zoos dürfen geöffnet bleiben.
  • Schließung der Fahr- und Flugschulen
  • Individualsport nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt.
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