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Land und Stadt vereinbaren Weg zur Konsolidierung Schwerin legt sich auf Defizitobergrenzen fest und wird mit Millionen belohnt 12.06.2015

Die Landeshauptstadt Schwerin wird mit dem Innenministerium eine Konsolidierungs-vereinbarung  abschließen, in der das Land die Einhaltung von vorher vereinbarten Defizitobergrenzen im städtischen Haushalt durch die Zahlung von Konsolidierungshilfen in Millionenhöhe belohnt. Das Geld dafür stammt aus dem  Konsolidierungsfonds des Landes, der hoch defizitären Kommunen „Hilfe zur Selbsthilfe“ anbietet, wenn ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft aussichtlos erscheint. Schwerin könnte aus diesem Fonds eine Hilfe von bis zu 24,3 Millionen Euro beanspruchen, wenn es die Bedingungen der  Konsolidierungs-vereinbarung erfüllt.

„Schwerin kämpft seit Jahren darum, seine finanzielle Handlungsfähigkeit wiederzugewinnen. Davon zeugen Haushaltskonsolidierungskonzepte, Sparvorgaben der Stadtvertretung und Kürzungslisten. Die Landesregierung hat sich entschieden, solche Anstrengungen finanziell zu belohnen, wenn die Landeshauptstadt vorher fest vereinbarte Defizitziele einhält. Solche Auflagen werden uns sowieso regelmäßig bei der jährlichen Haushaltsgenehmigung durch das Innenministerium ins Stammbuch geschrieben. Wenn wir uns jetzt  bis 2018 festlegen, dann gewinnen wir als Kommune Gestaltungsspielräume zurück, auf die wir schon seit Jahren (durch die fortwährend vorläufige Haushaltführung) verzichten mussten“, hebt Oberbürgerbürgermeisterin Angelika Gramkow die  Vorteile der Vereinbarung mit dem Innenministerium hervor.

Defizit sinkt schrittweise bis 2018, Hilfen steigen jährlich an

Es ist vorgesehen, dass die Landeshauptstadt ihr Defizit im Finanzhaushalt von 17,5 Millionen Euro im Haushaltjahr 2015 schrittweise auf 8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2018 senkt. Im Gegenzug zahlt das Land eine jährliche Konsolidierungshilfe, die schrittweise von 4 Millionen Euro (2015) auf 6 Millionen Euro (2018) steigt.
Die Oberbürgermeisterin  wertet es „als großen Erfolg“, dabei nicht Vorgaben von außen umsetzen zu müssen. „Auch wenn uns der feste finanzielle Rahmen zu weiteren Einsparungen zwingt, können wir als Kommune selbst entscheiden, welche Maßnahmen wir dazu ergreifen. Die kommunale Selbstverwaltung wird damit wieder gestärkt“, sagt Angelika  Gramkow.
Schwerin muss sich im Rahmen der Konsolidierungsvereinbarung allerdings verpflichten,  keine neuen freiwilligen Leistungen zu beschließen, die bestehenden Leistungen können so gesichert werden. Der Vertrag mit dem Innenministerium beinhaltet außerdem eine Revisionsklausel für unvorhergesehene Ausgaben, die die Kommune selbst nicht zu verantworten hat.
„Schwerin wird sich auf dieser Grundlage weiter bescheiden müssen, um das Heft des Handelns zurückzubekommen. Doch dann wird es wieder möglich sein, kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu erfüllen. Wir können unseren Investitionsstau auflösen und den kommunalen Eigenanteil für notwendige Investitionen bzw. Fördermaßnahmen aufbringen. Wir können aber auch die sozialen Bedingungen wie Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Schwerin wieder selbst gestalten.“
Wie die Oberbürgermeisterin weiter betonte, ändert eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land jedoch nichts daran, dass die Landeshauptstadt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit aus eigener Kraft nicht zurückerlangen kann. „Von einem ausgeglichenen Haushalt sind wir auch 2018 noch weit entfernt. Schwerin ist als kreisfreie Stadt auf zusätzliche Hilfen des Landes angewiesen, die uns im Rahmen der Kreisgebietsreform auch zugesagt wurden. Erstes Mittel unserer Wahl wäre dafür ein gut ausgestatteter Landeshauptstadtvertrag.“

 
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