Fragen und Antworten zum Thema Arsen-Belastung im Bereich der Jahnstraße
26.06.2015
Welche Werte wurden ermittelt?
In einer im Januar neu errichteten Grundwassermessstelle im Hinterhof der Jahnstraße 11/13 wurden• im Februar 2015 ein Arsen-Wert (As) von 303 µg/l,
• im März ein Wert von 247 µg/l As und• im Mai von 197 µg/l As in der Grundwasserschicht festgestellt, die mehrere Meter unter dem Gelände liegt.
Gleichzeitig
sind einer danebenliegenden sehr flach ausgebauten
Grundwassermessstelle die Werte im oberflächennahen Stauwasser oberhalb
der Torfschicht angestiegen. Dort wurden nach 3 µg/l im Februar, 21 µg/l
Arsen im Mai festgestellt.
Sind damit zulässige Grenzwerte überschritten und wie hoch sind diese?
Rechtsverbindliche
zulässige Grenzwerte für das Grundwasser gibt es nicht. In der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind allerdings Werte
definiert, bei deren Überschreiten in Abhängigkeit von der jeweiligen
Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und
festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast
vorliegt. Der dafür maßgebliche Prüfwert für Arsen liegt bei 10
µg/l und entspricht damit dem Grenzwert in der Trinkwasserverordnung.
Die
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat außerdem einen so genannten
Maßnahmeschwellenwert für Arsen von 60 µg/l festgelegt. Wird dieser Wert
überschritten, werden in der Regel weitere Maßnahmen eingeleitet.
Wurden noch weitere schädliche Substanzen im Grundwasser festgestellt?
Bei
den Untersuchungen im Mai wurden noch Nitrat mit 55 mg/l, Ammonium mit 2
mg/l und Bor mit 0,85 mg/l als erhöht festgestellt. Diese Werte wären
jedoch hier nur im Zusammenhang mit einer Trinkwassernutzung für den
Menschen bedenklich. Eine Vielzahl weiterer untersuchter Parameter war
unbedenklich.
Wie wird die Öffentlichkeit unterrichtet?
Über
die aktuellen Ergebnisse der Ende Mai erfolgten Nachbeprobungen wurde
die Öffentlichkeit am 26.6.2015 unmittelbar nach Vorliegen des
Gutachtens in einer Pressemitteilung informiert. Die betroffenen
Anwohner im Bereich zwischen
Münzstraße/Schliemannstraße/Jahnstraße/Grüne Straße erhielten zeitgleich
individuelle Mitteilungen in die Briefkästen. Sollten sich durch
weitere Untersuchungen Anhaltspunkte für Bodenbelastungen ergeben,
werden die Eigentümer und Nutzer der betroffenen Bereiche unverzüglich
und direkt durch das Umweltamt informiert.
Woher könnte das Arsen stammen?
Die
Ursache für die Belastung ist weiterhin unklar. Ein Zusammenhang mit
der ehemaligen Galvanik ist laut Gutachter unwahrscheinlich.
Gutachterlich favorisiert wird derzeit eine geologisch-bedingte Erhöhung
der Arsen-Werte durch ein natürlich erhöhtes Arsen-Vorkommen im Boden.
Eine Verunreinigung durch lokale Verkippungen von arsenhaltigen
Schadstoffen (z. B. Rattengift, Holzschutzmittel, Pestizide) kann aber
weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Welche Gefahren bestehen für die Anwohner?
Konkrete Nutzungseinschränkungen sind derzeit nicht notwendig.
Bei
Vermeidung des Kontakts mit dem belasteten Grundwasser besteht keine
Gefahr für die menschliche Gesundheit. Auch das Trinkwasser ist nicht
gefährdet, da dessen Gewinnung in einem Stadtgebiet mit anderen Boden
-und Grundwasserverhältnissen erfolgt. Die Nutzung des Grundwassers
ist dagegen ohne vorherige Reinigung nicht möglich und die
Grundwasserentnahme bis auf weiteres unzulässig. Gleiches gilt für das
Freilegen des Grundwassers, z. B. durch Grabungen, Bohrungen oder
Baumaßnahmen. Hierfür ist jedoch ohnehin immer eine behördliche
Zustimmung erforderlich.
Kann man das angebaute Gemüse im Garten noch essen?
Da
die bisher als Parkplätze genutzten Hinterhöfe in der Jahnstraße
potenziell auch als Hausgärten dienen, wurden im Frühjahr diesen Jahres
durch den zuständigen Gutachter Säulenversuche durchgeführt, um eine
mögliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausschließen zu können.
Hierbei wurde festgestellt, dass der mehr als ein Meter mächtige Torf,
der im Gebiet unter dem Oberboden und über dem Grundwasser ausgebildet
ist, das Arsen zu mehr als 93 Prozent zurückhält und somit nur ein sehr
geringer und damit unschädlicher Teil in den Oberbodenbereich gelangen
kann. Da für die Versuche ein „verdünnter“ Torf (25% Torf, 75% Sand)
verwendet wurde, wird das Ergebnis beim 100%igen Torf besser ausfallen.Derzeit
wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der üblichen hygienischen
Maßnahmen (z.B. gründliche Reinigung) keine Gefahr für die Nutzer
besteht. Auch unter Berücksichtigung der leicht erhöhten
Arsenbelastung im oberflächennahen Grundwasser sind derzeit
Nutzungseinschränkungen unter gesundheitlichem Aspekt aus Sicht des
Gesundheitsamtes nicht notwendig.
Was müssen die Anwohner beachten?
Sie
sollten vermeiden, dass das Grundwasser bewusst oder unbewusst
freigelegt oder genutzt wird. Prinzipiell gelten rechtliche Vorschriften
für die Nutzung bzw. das Freilegen von Grundwasser. Entsprechende
Bohrungen dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde
erfolgen. Ebenso sollte die natürliche Torfschicht nicht durchstoßen
werden, da sie einen natürlichen Schutz bietet. Beim Kontakt mit dem
Boden sind die üblichen hygienischen Maßnahmen anzuwenden (gründliche
Reinigung)
Wie geht es jetzt weiter?
Die Arsen-Belastung des Grundwassers wird weiter behördlich überwacht.Um
Bodenbelastungen im weiteren Umfeld der betroffenen
Grundwassermessstellen auszuschließen, sind hier kurzfristige
Untersuchungen der Oberböden im Juli geplant.
Wann liegen die Ergebnisse der Folgeuntersuchungen vor?
Die
nächste umfangreiche Beprobung der Grundwassermessstellen erfolgt
planmäßig im August 2015. Die Beprobungen des Oberbodens im weiteren
Umfeld der betroffenen Grundwassermessstellen finden im Juli statt –
die Ergebnisse liegen Ende Juli vor.