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Stadt springt für psychosoziale Prozessbegleitung ein - Angebot des Kinderschutzbundes für Schwerin unverzichtbar 16.06.2017

Die Landeshauptstadt wird den Schweriner Kreisverband des Deutschen Kinderschutzbundes  finanziell unterstützen, um die psychosoziale Prozessbegleitung für Minderjährige und junge Erwachsene in unserer Stadt auch nach der Umstellung der Landesfinanzierung auf Fallpauschalen weiterhin zu gewährleisten. „Wir können nicht zulassen, dass die psychosoziale Prozessbegleitung aus finanziellen Gründen eingestellt werden muss. Dieses Angebot ist für Schwerin unverzichtbar und hilft in unserer Stadt insbesondere Opfern bei der Bewältigung von Missbrauchsfolgen im Zusammenhang mit dem Verein Power for kids“, betonte der zuständige Dezernent Andreas Ruhl.
Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt oder anderer Gewalt werden, können sich in Schwerin an den Kinderschutzbund wenden und werden hier von Anfang an im Verfahren gegen den Täter begleitet. Das Land hatte die Finanzierung der psychosozialen Prozessbegleitung umgestellt und bezahlt seit Jahresbeginn 2017 sogenannte „Fallpauschalen“. Vorher hatte es eine stellenbezogene Vollfinanzierung gegeben. „Wenn die Landeshauptstadt sich nicht ab dem 1. Juli an der Finanzierung beteiligt, bedeutet das das Aus für das Angebot in Schwerin. Die Verwaltung hat daher beschlossen, in diesem Jahr einen Zuschuss in Höhe von 3.750 € und im kommenden Jahr von 7.500 € zu leisten, um die psychosoziale Begleitung der Gewaltopfer auch weiterhin sicherzustellen“, so Ruhl.

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