Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Ab 15. Januar – Erweiterung der Bewohnerparkzone O - Parkausweise können über Bürgerkonto komplett online beantragt werden 17.11.2015

In weiteren Teilen der Werdervorstadt wird ab 15. Januar die bestehende  Bewohnerparkzone O erweitert. Das Verkehrsmanagement der Stadt setzt damit einen Stadtvertreterbeschluss vom Mai 2014 vollständig um. Ziel der Parkzone ist es, die Anwohner in diesem Bereich vor übermäßigem Parksuchverkehr zu schützen.

Die Erweiterung der Bewohnerparkzone O liegt östlich der Werderstraße. Sie wird begrenzt von Werder-, Walther-Rathenau-, Bornhöved- und Hospitalstraße. Entsprechende Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger werden in dieser Woche in der neuen Bewohnerparkzone verteilt.

Der Parkausweis ermöglicht das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone O, montags bis samstags von 08.00 - 20.00 Uhr. Daneben besteht für Nichtbewohner die Möglichkeit des Parkens mit einer Parkscheibe für bis zu zwei Stunden. Das Bewohnerparken wird durch Einzelbeschilderung ausgewiesen. Davon abweichende Regelungen werden separat ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer achten bitte auf die konkrete Beschilderung vor Ort.

Bewohnerparkausweise für die Parkzone O können ab 7. Dezember 2015 online über das Bürgerkonto unter www.schwerin.de beantragt und bezahlt werden. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Stadthaus online. Die Parkausweise sind dann auch im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6 erhältlich. Zur Vermeidung von langen Wartezeiten, kann ein Abholtermin auch online vereinbart werden. Für den Parkausweis, der ein Jahr gültig ist, wird eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € erhoben.
Wer darf Bewohnerparken?
Einen Bewohnerparkausweis erhält jeder Bewohner für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Das bevorzugte Parken können alle Bewohner in Anspruch nehmen, die im genannten Bereich gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen. Für Bewohner, die über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen, gilt das nicht.

Gewerbetreibende und Freiberufler mit Sitz in der Bewohnerparkzone O können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach § 46 der Straßenverkehrsordnung erhalten. Die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls ein Jahr gültig ist, beträgt 205 Euro.

Für Fragen der Antragstellung steht Ihnen das BürgerBüro telefonisch unter (0385) 545-1111 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auch im Internet unterwww.schwerin.de in der Rubrik Bürgerservice/Verkehr.
 

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist