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Flaggentag der „Mayors for Peace“ am 8. Juli vor dem Rathaus Schwerin gibt Bekenntnis für nukleare Abrüstung und Frieden ab 06.07.2026

 © Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

In Deutschland geben auch in diesem Jahr am 8. Juli vor den Rathäusern mehr als 600 Städte mit dem Hissen der Mayors for Peace Flagge ein klares Bekenntnis zu nuklearer Abrüstung und für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ab. Auf Beschluss der Stadtvertretung beteiligt sich auch Schwerin daran. Die Flagge „Mayors for Peace“ (Bürgermeister für den Frieden) wird am Mittwoch um 10.30 Uhr durch Oberbürgermeister Sebastian Ehlers und Stadtpräsidentin Mandy Pfeifer gehisst.

Das Netzwerk „Mayors for Peace“ mit über 8.000 Städten wurde 1982 vom Bürgermeister der Stadt Hiroshima gegründet. Die Opfer der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, die 1945 von zwei Atombomben verwüstet wurden, mahnen die Menschheit bis heute, alles zu tun, dass sich der Einsatz der Atombombe nie wiederholt.

Jedoch: Weltweit werden die Atomarsenale inzwischen wieder aufgerüstet, Atomwaffenabkommen sind gekündigt, Abrüstungsverhandlungen finden nicht statt. Die Kriege in der Ukraine, der Krieg im Iran, die Spannungen zwischen Indien und Pakistan zeigen, wie fragil das sogenannte atomare „Gleichgewicht des Schreckens“ ist. Und in Europa werden zunehmend Stimmen laut, eine US-unabhängige eigene Atombewaffnung anzustreben.

Die Bundesregierung hält an der „nuklearen Teilhabe“ in der NATO fest. In Büchel in der Eifel lagern etwa 15-20 Atombomben. Der Flugplatz wurde für über 2 Milliarden Euro nachgerüstet – für die neuen zielgenaueren Atombomben B61-12 und die neuen Kampfjets F-35. Im Sommer kommen die Tornado-Kampfflugzeuge aus Nörvenich nach Büchel zurück. Mit ihnen üben deutsche Soldaten alljährlich den Abwurf der Atombomben. Im Oktober wird sich die Bundeswehr wiederum an dem Atomkriegsmanöver der NATO „Steadfast Noon“ beteiligen. Das Konzept der „nuklearen Teilhabe“ ist völkerrechtswidrig. Gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag für Nuklearwaffen darf die Bundesrepublik weder unmittelbar noch mittelbar über Atomwaffen verfügen.

Der Internationale Gerichtshof hat am 8. Juli 1996 in einem von der UNO angeforderten Gutachten erklärt, dass Androhung und Einsatz dieser Waffen „generell“ völkerrechtswidrig seien. Bei Atomwaffeneinsätzen kann nicht zwischen Kriegsbeteiligten und Zivilpersonen unterschieden werden. Atomwaffen töten unterschiedslos, sie verursachen extreme Qualen, wirken durch die Strahlung unbegrenzt, zerstören die Umwelt, ziehen unbeteiligte Staaten in Mitleidenschaft und können den gesamten Planeten zerstören.

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