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Das Standesamt informiert: Dokumente für die Ausstellung von Geburtsurkunden im Original einreichen 19.03.2020

 © Fotolia/Sandra Thiele

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Standesamt nur eingeschränkt geöffnet. In dringenden Fällen können Termine vorab unter der Rufnummer 0385/545-1690 vereinbart werden. Kontakt können Sie auch per Mail unter standesamt@schwerin.de aufnehmen. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist kein Einlass in das Stadthaus möglich.

Um den Schutz der Eltern und Standesbeamtinnen zu gewährleisten, besteht weiterhin die Möglichkeit die Geburtsurkunden postalisch zu beantragen.

Gerne können Sie die Dokumente auf dem Postweg versenden oder in einem verschlossenen Briefumschlag mit Ihrem Namen, adressiert an das Standesamt im Hausbriefkasten des Stadthauses werfen. Bitte geben Sie hierbei mit an, wie viele kostenpflichtige Geburtsurkunden Sie zusätzlich zu den 3 kostenfreien Geburtsurkunden (für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse) für Ihr Kind benötigen. Das Standesamt wird dann die Beurkundung vornehmen und Ihnen die Urkunden zusammen mit Ihren Originalen per Post zuschicken.

In der Regel werden folgende Dokumente von den Eltern benötigt:

  • Geburtsanzeige und unterschriebene Namenserklärung
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Kopie des Personalausweises

Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.

Eltern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich noch weitere Dokumente. Hierzu kontaktieren Sie bitte das Standesamt.

Die „Geburtsanzeige“ und ein „Merkblatt zum Thema Geburtsbeurkundung“ haben wir auf unserer Internetseite im Bereich Geburt für Sie zum Download hinterlegt. Sie können die Seite unter dem Link https://www.schwerin.de/geburtsurkunden erreichen.

 

Die Bearbeitung kann im Standesamt aufgrund der derzeitigen besonderen Situation etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es wird um Verständnis gebeten.

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