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Grundsteuer für Laubenpieper ausgesetzt: Stadtkasse bittet um Stornierung alter Daueraufträge 13.05.2025

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Durch die Grundsteuerreform ergeben sich für Laubeneigentümer in Schwerin Veränderungen. Grundsteuermehrjahresbescheide aus den Vorjahren gelten ab 2025 nicht mehr. Grundsteuer-Zahlungen an die Stadtkasse sind deshalb nur zu leisten, wenn im Jahr 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid ergangen ist.

Sofern keine Zahlungspflicht besteht, erstattet die Landeshauptstadt gezahlte Beträge automatisch zurück. Die Stadtkasse bittet Laubeneigentümer darum, alte Daueraufträge dann zu stornieren, wenn sie 2025 keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben. Damit werde der Erstattungsaufwand in der Stadtkasse reduziert, so die Verwaltung.

Infolge der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer ab 2025 von den Eigentümern der überlassenen Grundstücke erhoben – nicht mehr von den Pächtern. Ob die Grundstückseigentümer ihrerseits die Grundsteuerlast auf die Pächter umlegen werden, richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

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