| 1. | Auftraggeber: Landeshauptstadt Schwerin Am Packhof 2-6 19053 Schwerin zu H.d. Frau Dörte Kerinn Telefon: 0385 545-2085 E-Mail: dkerinn@schwerin.de |
| 2. | Art der Leistung: Dienstleistung |
| 3. | Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Zuwendungen für eine Schulsozialarbeiterstelle (w/m/d) an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII |
| 5. | Leistungsbeschreibung |
| 5.1 | Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage des § 13 SGB VIII sowie der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 15. Juni 2023 – IX 366-00000-2022/007-011 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 – 445. Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen die Arbeit mit den Schülern am Ort Schule. Darüber hinaus sind Lehrkräfte, Personensorgeberechtigte sowie weitere relevante Netzwerkpartner und Institutionen innerhalb und außerhalb der Schule einzubeziehen. |
| 5.2 | Zuwendung: Es erfolgt die Vergabe von Zuwendungen in Form von Personal- und Sachkosten für eine ESF-geförderte Schulsozialarbeiterstelle mit max. 35 Wochenstunden an einen freien Träger der Jugendhilfe. |
| 5.3 | Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung: Grundschule Astrid-Lindgren-Schule, Tallinner Str. 4-6, 19063 Schwerin |
| 5.4 | Zeitraum der Ausführung: Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schulsozialarbeiterstelle in freier Trägerschaft zu fördern. Der Zeitraum der Ausführung wird per Zuwendungsbescheid geregelt. |
| 6. | Wertungsmerkmale: Für die Wertung der Interessenbekundung/ Verhandlungsergebnisse werden folgende Merkmale berücksichtigt: - detaillierte aussagekräftige pädagogische Konzeption zur Umsetzung der Tätigkeit sowie - Kosten/ Wirtschaftlichkeit des eingegangenen Angebots. |
| 7. | Sonstige Angaben |
| 7.1 | Trägerauswahl: Der Träger sollte möglichst über einschlägiges Wissen und Erfahrungen in dem Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit verfügen. |
| 7.2 | Personal: Fachpersonal wird vom freien Träger eingestellt. Es gilt die Einhaltung des Fachkräftegebots gemäß § 9 Absatz 1 KJfG M-V. Voraussetzung ist der Abschluss als Diplom oder Bachelor im Bereich Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit bzw. vergleichbare Abschüsse. Die Eingruppierung der Fachkraft erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). |
| 7.3 | Bewirtschaftung: Der freie Träger erhält ein Sachkostenbudget, welches für die Umsetzung von pädagogischen Projekten, für Arbeitsmaterialien und Fortbildungen erforderlich ist. Der freie Träger erhält Personalkosten, die ESF gefördert sind. |
| 7.4 | Pädagogisches Konzept: Es ist eine Konzeption für die Schulsozialarbeit am Standort der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule einzureichen. |
