Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Zuwendungen für eine Schulsozialarbeiterstelle an der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 11.02.2026

 

     

1.

 

Auftraggeber:

Landeshauptstadt Schwerin
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
zu Hd. Frau Anika Ferdinand
Telefon: 0385/ 545 - 2126
E-Mail: aferdinand@schwerin.de

 

2.

 

Art der Leistung:

Dienstleistung

 

3.

 

Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Zuwendungen für eine Schulsozialarbeiterstelle an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

 

4.

 

Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:

15.03.2026

 

5.

 

Leistungsbeschreibung

 

5.1

 

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage nach § 13 SGB VIII sowie der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit, sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 15. Juni 2023 – IX 366-00000-2022/007-011 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 – 445. Das Leistungsspektrum umfasst im Wesentlichen die Arbeit mit den Schülern am Ort Schule. Darüber hinaus sind Lehrkräfte, Personensorgeberechtigte sowie weitere relevante Netzwerkpartner und Institutionen innerhalb und außerhalb von Schule einzubeziehen.

 

5.2

 

Zuwendung:

Es erfolgt die Vergabe von Zuwendungen in Form von Personal- und Sachkosten für eine ESF geförderte Schulsozialarbeiterstelle mit max. 35 Wochenstunden an einen freien Träger der Jugendhilfe.

 

5.3

 

Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung:

Grundschule Astrid-Lindgren-Schule, Tallinner Str. 4-6, 19063 Schwerin

 

5.4

 

 

 

Zeitraum der Ausführung:

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt zum 01.Mai 2026 eine Schulsozialarbeiterstelle in freier Trägerschaft zu fördern.

Der Zeitraum der Ausführung wird per Zuwendungsbescheid geregelt.

 

6.

 

Wertungsmerkmale:

Für die Wertung der Interessenbekundung/ Verhandlungsergebnisse werden folgende Merkmale berücksichtigt:
- detaillierte aussagekräftige pädagogische Konzeption zur Umsetzung der Tätigkeit sowie
- Kosten/ Wirtschaftlichkeit.

 

 

7.

 

Sonstige Angaben

 

7.1

 

Trägerauswahl:

Voraussetzung ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII in Verbindung mit § 75 SGB VIII. Der Träger sollte möglichst über einschlägiges Wissen und Erfahrungen in dem Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit verfügen.

 

7.2

 

Personal:

Fachpersonal wird vom freien Träger eingestellt. Es gilt die Einhaltung des Fachkräftegebots gemäß § 9 Absatz 1 KJfG M-V. Voraussetzung ist der Abschluss als Diplom oder Bachelor im Bereich Sozialpädagogik /Soziale Arbeit bzw. vergleichbare Abschüsse. Die Eingruppierung der Fachkraft erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

 

7.3

 

Bewirtschaftung:

Der freie Träger erhält ein Sachkostenbudget, welches für die Umsetzung von

pädagogischen Projekten, für Arbeitsmaterialien und Fortbildungen erforderlich ist.
Der freie Träger erhält Personalkosten, die ESF gefördert sind.

7.4

 

Pädagogisches Konzept:

Es ist eine Konzeption für die Schulsozialarbeit am Standort der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule einzureichen.

 

7.5

 

Betriebserlaubnis:

Der freie Träger bedarf einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.

 

Downloads/Links:

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen