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Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (§ 113 SGB IX in Verbindung mit § 78 SGB IX) 30.03.2021

Die Landeshauptstadt Schwerin als Träger der Eingliederungshilfe ist verpflichtet, ausreichend und rechtzeitig den Bedarf deckende Leistungsangebote zur Verfügung stellen.

Mit dieser Veröffentlichung werden Leistungserbringer gesucht, die ab dem Jahr 2021 in der Landeshauptstadt Schwerin eine Wohneinrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder bei Sinnesbeeinträchtigungen vorhält.

1. Ziel der Leistungen

Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Leistungsberechtigte sollen in ihrer persönlichen Entwicklung ganzheitlich gefördert und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung im jeweiligen Sozialraum und im familiären Wohnraum befähigt und hierbei unterstützt werden. Dies schließt insbesondere eine altersgerechte Lebensgestaltung, den Aufbau und Erhalt altersgerechter sozialer Kontakte und Netzwerke, Aspekte von Gesundheit und Mobilität, eine altersangemessene Verständigung mit der Umwelt zur Vermeidung von Isolation, die Ablösung vom Elternhaus bzw. familienähnlichen Setting und eine Verselbständigung ein.

Eine Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt jeweils im Rahmen des individuellen Teilhabe-/Gesamtplans. Die Leistung deckt die behinderungsbedingten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen ab.

2. Leistungsberechtigter Personenkreis

Die Ausschreibung umfasst Leistungen für minderjährigen Personen gem. § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 Abs. 1 und 2 SGB XII und den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung in der am 31.12.2019 gültigen Fassung.

3. Art und Umfang der Leistungen

Die Aufgabe umfasst die Betreuung der leistungsberechtigten Personen, die eine geistige, körperliche und /oder eine Beeinträchtigung der Sinne haben. Für diese Leistungsberechtigten soll eine Wohneinrichtung konzipiert werden, die es ihnen ermöglicht, einen Lebensraum zu finden, der außerhalb ihrer Kernfamilie liegt. Hier sollen sie ihr Leben gestalten und Wege finden, mit ihrer Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Es geht um die Möglichkeit, eine Tagesstruktur zu entwickeln und der Schulpflicht Rechnung tragen zu können. Die Leistungsberechtigten sollen ihrem Lebens- und Entwicklungsalter entsprechende haushaltspraktisch angeleitet werden. Sie sollen befähigt werden, soziale Beziehungen einzugehen und zu erhalten, sowie Möglichkeiten der sinnstiftenden Freizeitgestaltung aufgezeigt bekommen.

4. Kapazität

Die Wohneinrichtung soll 6- 8 Plätze für den genannten Personenkreis umfassen.

5. Finanzierung

Die Finanzierung der Wohneinrichtung erfolgt auf der Grundlage von Tagessätzen.

6. Teilnahmeberechtigte

Als Leistungserbringer gelten alle privaten, kirchlichen oder öffentlich- rechtlich organisierten Institutionen, die die Voraussetzungen gemäß § 124 SGB IX erfüllen.

7. Unterlagen

Um seine fachliche und sachliche Geeignetheit als Bewerber für die im Interessensbekundungsverfahren beschriebenen Leistungen nachzuweisen, sind folgende Unterlagen durch den Bewerber einzureichen:

- Fachkonzept (pädagogisches Konzept) / Qualitätssicherung

- Erfahrungen im Bereich SGB IX und/ oder SGB VIII

- Personalausstattung (Personalkonzept)

- Kosten –und Finanzierungsrahmen

- Regionale Kooperationsbereitschaft (Kooperationskonzept)

8. Eignung

Die Vereinbarung kann nur mit einem Leistungserbringer geschlossen werden, der insbesondere unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit, seiner Fachkunde, seiner Fähigkeit zur individuellen Gestaltung der Betreuung und seiner Zuverlässigkeit geeignet ist.

Die Landeshauptstadt Schwerin beurteilt die Eignung nach folgenden Kriterien:

  • Qualität des Fachkonzeptes
  • Wirtschaftlichkeit
  • Erfahrungen des Interessenten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Qualität des Personalkonzeptes
  • Qualität des Kooperationskonzeptes

 Die detaillierte und aussagefähige Konzeption nebst Kosten- und Finanzierungsplan richten Sie bitte bis zum 01.06.2021 an:

 Landeshauptstadt Schwerin
Dezernat II – Jugend, Soziales und Kultur
Fachdienst Soziales/Eingliederungshilfe
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

E-Mail: Fachdienst soziales@schwerin.de

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Frehland, Tel. 0385 545 2134 oder E-Mail hfrehland@schwerin.de zur Verfügung.

Hinweis:

Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens, Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages. Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung am Interessenbekundungsverfahren entstehen, ist ausgeschlossen.

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