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Landeshauptstadt unterstützt 20 Kulturprojekte: Kulturdezernent überreichte Förderbescheide an Vereine 24.05.2024

Zu den von der Landeshauptstadt geförderten Kunstvereinen gehört auch der im Schweriner E-Werk am Pfaffenteich ansässige Kunstverein für Mecklenburg und Vorpommern in Schwerin.  © Landeshauptstadt Schwerin/Sophia Trier

Die Landeshauptstadt Schwerin stellt im Jahr 2024 für die Kunst- und Kulturszene Fördermittel von insgesamt 523.300 Euro zur Verfügung. Damit werden rund 20 Förderprojekte finanziell unterstützt. Kulturdezernent Silvio Horn übergab in dieser Woche einigen Vereinen die Förderbescheide persönlich, so an den Kunstverein für Mecklenburg und Vorpommern in Schwerin (Foto). „Nachdem die Haushaltssperre aufgehoben wurde, konnten die von der Stadtvertretung beschlossenen Fördermittel zur Kulturförderung für das Jahr 2024 ohne Vorbehalt ausgereicht werden. Darüber freue ich mich sehr, denn für die Antragsteller besteht nun Klarheit und Planungssicherheit für dieses Jahr“, sagte Kulturdezernent Horn bei der Übergabe. Es sei gut und wichtig, dass diese Finanzmittel trotz angespannter Haushaltslage bereitgestellt würden, denn Kunst und Kultur seien der Kit, der unsere Gesellschaft zusammenhält.

Die Landeshauptstadt Schwerin bewertet die Kulturförderung in ihrem Leitbild als eine grundlegende kommunale Kernaufgabe. Gemäß Beschluss der Stadtvertretung aus 2014 hat sich die Stadt in ihrem „Leitbild Kultur“ verpflichtet, die Vielfalt der Förderung, den kulturellen Bestand und die finanziellen Rahmenbedingungen sicherzustellen. „Dabei sehen wir uns mit der finanziellen Unterstützung nicht nur in der Verantwortung für etablierte Kulturinstitutionen, die wir seit vielen Jahren fördern, sondern auch für Vereine sowie freie und soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Auch diese spüren den Kostendruck und haben mit erheblichen finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Deshalb ist der Zuschuss durch die Landeshauptstadt Schwerin für die Kulturstätten und die freie Szene von großer Bedeutung“, so Horn.

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