Zum 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Seitdem sind im Standesamt der Landeshauptstadt Schwerin insgesamt 102 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister und der Vornamen eingegangen. In 81 Fällen wurde die Änderung inzwischen durch die Abgabe und Beurkundung einer persönlichen Erklärung wirksam.
Besonders in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes war das Interesse groß. So wurden bereits im Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2024 insgesamt 24 Erklärungen beurkundet. Danach schwächte sich die Nachfrage deutlich ab.
„Die Zahlen sprechen für sich: Wer eine Änderung bereits länger erwogen hat, nutzte die neue Möglichkeit häufig zeitnah. Seitdem gehen die Anträge kontinuierlich zurück“, sagt Franziska Volpert, leitende Standesbeamtin der Landeshauptstadt Schwerin. So wurden im ersten Halbjahr 2026 lediglich 11 Erklärungen beurkundet, während es im Vergleichszeitraum des ersten Halbjahres 2025 noch 25 Erklärungen waren. Damit hat sich die anfänglich hohe Nachfrage jetzt auf einem niedrigeren Niveau eingependelt.
Von den bislang 81 beurkundeten Erklärungen entfielen 37 auf die Änderung des Geschlechtseintrags von weiblich zu männlich und 25 auf die Änderung von männlich zu weiblich. Weitere Erklärungen betrafen die Wahl des Geschlechtseintrags „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags.
Auch zehn Minderjährige nutzen die Möglichkeit des Selbstbestimmungsgesetzes; die Erklärungen bedürfen bei Jugendlichen unter 18 Jahren die Zustimmung der Eltern. Bei Kindern unter 14 Jahren muss die Erklärung durch die Eltern abgegeben werden.
