
„Fahrradstraßen machen den Radverkehr in unserem Land attraktiver und sicherer“, so Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der am Freitag in Schwerin gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V. (AGFK MV) und Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier den „Leitfaden Fahrradstraßen in Mecklenburg-Vorpommern“ vorgestellt hat. Der praxisorientierte Leitfaden soll künftig Kommunen, Planungsbüros und Verkehrsbehörden bei der Planung und Umsetzung von Fahrradstraßen unterstützen und damit den Radverkehr im Land weiter stärken.
„Lückenlose Radnetze sind entscheidend, damit das Rad für mehr Menschen zum alltäglichen Verkehrsmittel wird. Fahrradstraßen sind hierfür ein vergleichsweise kostengünstiges Instrument – sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum“, sagte Dr. Wolfgang Blank. „Mit dem Leitfaden schaffen wir für die Kommunen eine solide Grundlage, um Genehmigungsprozesse zügiger umsetzen zu können. Diese Beschleunigung und Entbürokratisierung ist mir besonders wichtig.“
Der Leitfaden bietet konkrete Empfehlungen zu rechtlichen Grundlagen, Beschilderung, Gestaltung und Umsetzung von Fahrradstraßen. Er wurde in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der AGFK MV sowie Kommunen und Städten wie der Landeshauptstadt Schwerin erarbeitet. „Wir freuen uns, dass mit dem Leitfaden nun eine praktische Handreichung vorliegt, die auch für kleinere Verwaltungen mit weniger Personal hilfreich ist. Mecklenburg-Vorpommern ist ein echtes Fahrradland, für den Alltagsverkehr und für den Tourismus. Sichere Infrastruktur für den Radverkehr wird da nicht nur innerorts gebraucht, sondern auch von Dorf zu Dorf. Fahrradstraßen können dabei einen großen Unterschied machen“, so Jan van Leeuwen, stellvertretender Vorsitzender der AGFK MV.
„Gelungene Beispiele wie die Fahrradstraße im Zuge der Gadebuscher Straße im Stadtteil Lankow zeigen, wie es geht“, sagt Dr. Rico Badenschier. „Schwerin freut sich, diesen Leitfaden mitentwickelt zu haben. Wir haben gezeigt, wie sich die Empfehlungen des Leitfadens umsetzen lassen und welchen Beitrag diese Fahrradstraße zu einer sicheren und attraktiven Verkehrsgestaltung leistet. Gleichzeitig konnten wir unsere Erfahrungen aus der Praxis einbringen – davon profitieren nun alle Kommunen im Land“, so Badenschier.
Fahrradstraßen zeichnen sich durch besondere Regeln aus: Radfahrende haben Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und sind durch die Gestaltung der Verkehrsflächen gut sichtbar. Andere Fahrzeuge können – je nach Beschilderung – ebenfalls zugelassen sein. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Kraftfahrzeugverkehr muss die Geschwindigkeit weiter verringern, wenn andernfalls der Radverkehr gefährdet oder behindert werden würde. Der neue Leitfaden steht ab sofort hier zum Download bereit.
Die Errichtung von Fahrradstraßen kann über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gefördert werden.
Beispiel Fahrradstraße in der Gadebuscher Straße
Die Fahrradstraße auf der Nordseite der Gadebuscher Straße ist die erste Fahrradstraße in der Landeshauptstadt Schwerin. Die Radverkehrsanlage ist 1300 Meter lang und besteht aus einer asphaltierten Fahrradstraße und einem separaten Gehweg. Die komfortable Straßenraumbreite von bis zu vier Metern ermöglicht das sichere Radfahren in beide Fahrtrichtungen. Ein separater Fußweg bietet auch den Fußgängern die nötige Sicherheit. Über die Fahrbahn können Anlieger bei Vorrang des Radverkehrs auch auf ihre Grundstücke gelangen. Das fast 2,2 Millionen Euro teure Bauvorhaben wurde aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit 1,7 Millionen Euro gefördert. Das Programm ist für Investitionen in den Radverkehr ausgelegt.