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Schwerin reagiert auf Androhungsschreiben des Innenministeriums: Stadt will an unbürokratischer Regelung zur Lernmittelbeschaffung festhalten 14.10.2026

Wie soll die Beschaffung von Arbeitsheften für den Schulunterricht und die Erhebung der Eigenbeiträge der Eltern in Höhe von bis zu 30,68 Euro ab dem kommenden Schuljahr in der Landeshauptstadt geregelt werden?  Gängige Praxis in Schwerin ist es seit Jahrzehnten, dass die Kommune als Schulträger die Lehrbücher beschafft und den Schülerinnen und Schülern leihweise überlässt – und damit die gesetzlich garantierte Lernmittelfreiheit sichert. Die Eltern beschaffen dagegen Arbeitshefte und andere Verbrauchsmaterialien über den so genannten Schulbuchzettel bis zu einem Wert von 30,68 Euro selbst.

Diese pragmatische Regelung ersetzt in Schwerin eine in anderen Kommunen gängige Praxis mit eigener Kostensatzung und viel Bürokratie: Denn anderenfalls müsste Schwerin für die Kostenbeteiligung der Eltern in Höhe von 30,68 Euro für aktuell 8700 Schülerinnnen und Schüler Kostenbescheide ausstellen und an die Eltern übermitteln. Diese könnten die Bescheide dann sogar gerichtlich anfechten. Nicht einmal mehr Gerechtigkeit wäre damit erreicht: Denn mit den Kostenbescheiden würden die Eigenbeiträge pauschal in Höhe von 30,68 Euro eingezogen, auch wenn der Wert der zu beschaffenden Arbeitshefte darunter liegt.

In die von einem einzelnen Elternvertreter schon länger ausgefochtene Auseinandersetzung hat sich jetzt auch das Schweriner Innenministerium eingeschaltet und will Schwerin mit einer kommunalaufsichtlichen Anordnung zwingen, sich von seiner unbürokratischen Regelung zu verabschieden. Das Ministerium beruft sich dabei auf das Schulgesetz. Das schreibt jedoch die Beschaffung der zum Verbrauch bestimmten Lernmittel durch den Schulträger nach Auffassung der Landeshauptstadt gar nicht vor. Es räumt nur die Möglichkeit ein, die besagten Kostenbeiträge zu erheben. „Die Regelung (im Schulgesetz) soll den Handlungsspielraum des Schulträgers gerade erweitern und nicht einschränken“, bekräftigt die Landeshauptstadt in einem Schreiben an das Innenministerium seine Rechtsposition. Darüber wurde auch der Bildungsausschuss der Stadtvertretung am vergangenen Donnerstag informiert. Er hatte sich mit dem Antrag eines fraktionslosen Stadtvertreters zur Lernmittelfreiheit befasst.

In dem Schreiben an das Innenministerium bekräftigte die Landeshauptstadt ihre Position, die bestehende Praxis fortzusetzen. Sie laufe weitgehend ohne Beschwerden und Beanstandungen. „Sie ist bürokratiearm und begünstigt die Eltern, weil die Selbstbeschaffung die Grenze von 30,68 € gar nicht immer erreicht“, sagt Oberbürgermeister Sebastian Ehlers und kündigt an, notfalls auch den Rechtsweg zu bemühen: „Die Rechtsauffassung des Innenministeriums trägt nicht. Daher fehlt die Grundlage für einen kommunalaufsichtliche Anordnung, die uns zwingen soll, eine unbürokratische Praxis zu ändern, die nicht verboten und auch gerechter ist.“

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