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Bürger können bestimmten Datenübermittlungen widersprechen: Meldebehörde der Landeshauptstadt erinnert an Widerspruchsrecht 10.11.2025

Die Schweriner Meldebehörde registriert die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner, um deren Identität und Wohnsitz feststellen und nachweisen zu können. Jeder, der hier seinen Wohnsitz nimmt, muss sich daher bei der Stadt anmelden. Die Daten werden im Melderegister verwaltet, aus dem die Landeshauptstadt auch Auskünfte erteilen kann. Aber nicht uneingeschränkt: Jeder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin hat gegenüber der Meldebehörde die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Das legt das Bundesmeldegesetz fest. Ein Widerspruch ist jederzeit und ohne Begründung möglich. Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

Widerspruchsrechte bestehen gegen die Übermittlung von Daten an:

  • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen zum Zwecke der Wahlwerbung
  • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform
  • eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial.

Wichtige Hinweise:

Der Widerspruch muss schriftlich oder persönlich im BürgerBüro der Landeshauptstadt eingereicht werden, online über das Serviceportal der Landeshauptstadt Schwerin.

Eingetragene Sperren bleiben im Melderegister gültig bis Widerruf, Wegzug oder Erreichen der Volljährigkeit. Bereits bestehende Sperren müssen nicht erneuert werden.

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