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Konzept zur Instandhaltung der Geh- und Radwege ist erfolgreich - Fortschreibung für die nächsten vier Jahre 01.12.2020

Erst kürzlich wurde der Gehweg in der Eichenstraße saniert © SDS/Jörg Bütow

554 Straßen, rund 350 Kilometer, insgesamt 2.470 Einzelabschnitte, öffentliche Geh- oder Radwege, Seitenstreifen, Plätze oder Straßenbegleitgrün – diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Straßennebenanlagen als Teil der Infrastruktur der Landeshauptstadt sind. Im Rahmen des Nebenanlagen-Unterhaltungskonzeptes (NUK), das seit 2016 besteht, führt der Eigenbetrieb SDS eine regelmäßige Zustandsbewertung vor allem der Geh- und Radwege sowie Instandsetzungsmaßnahmen durch. Jetzt wird das Nebenanlagen-Unterhaltungskonzept fortgeschrieben. „Durch das NUK planen wir Erhaltungsmaßnahmen systematisch und einheitlich. Das hat in den vergangenen vier Jahren gut funktioniert“, sagt SDS-Werkleiterin Ilka Wilczek. Mit der Umsetzung des ersten NUK konnte mit der planmäßigen Unterhaltung der Nebenanlagen begonnen und erste sichtbare Erfolge bei der Zustandsverbesserung an den Gehwegen in Schwerin erreicht werden. Allein im Jahr 2020 hat die Landeshauptstadt 35 Abschnitte erneuert. Neben einer Zustandsbewertung, die alle vier Jahren erfolgt, und einer jährlichen Schadenserfassung ist auch die Verkehrsfrequenz entscheidend dafür, in welcher Reihenfolge die Gehwege in Angriff genommen werden. Im NUK sind den Abschnitten Prioritäten zugeordnet, außerdem Belagsart und Zustandsnoten. „Mit Hilfe dieser Liste verschaffen wir uns auch einen Überblick darüber, mit welchem finanziellen Einsatz wir rechnen müssen“, ergänzt Oberbürgermeister Rico Badenschier. Die Instandsetzungsmaßnahmen der folgenden vier Jahre wurde aufgrund der Erfahrungen bei der Baudurchführung auf rund 2,2 Mio. Euro pro Jahr begrenzt. Etwa 123 Abschnitte aller Nebenanlagen Schwerins sollen so erneuert werden – das sind knapp ein Drittel der Nebenanlagen mit dringendem Handlungsbedarf. Die Fortschreibung des Nebenanlagen-Unterhaltungskonzeptes erfolgt fortlaufend, spätestens nach vier Jahren. Inhalte werden auf Grundlage der Bewertungen, Begehungen und Schadensmeldungen sowie nach der Frostperiode zeitlich für die Instandsetzung eingeordnet und aktualisiert. Daher ist es durchaus möglich, dass Instandsetzungsmaßnahmen hinzugefügt, verschoben beziehungsweise angepasst werden.

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