Für die Schiedspersonen der Schweriner Schiedsstelle zur außergerichtlichen Beilegung bei Streitigkeiten beginnt eine neue Amtszeit. Zum Vorsitzenden der Schiedsstelle wurde nach der Wahl durch die Stadtvertretung erneut Edgar Hummelsheim vom Amtsgericht berufen, seine Stellvertreter sind Bernd Schulte und Marlies Schüler.
Die Sprechstunde der Schiedsstelle in Schwerin findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2-6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende bzw. nach Feierabend und ist unter 0385 545-1257 oder schiedsstelle@schwerin.de erreichbar.
Mit ihrem ehrenamtlichen Dienst tragen Schiedspersonen dazu bei, dass sich streitende Bürgerinnen und Bürger ohne Einschaltung des Gerichts schneller und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können. Die Schiedsstelle verhandelt bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen, vermögensrechtlichen Streitigkeiten, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeldforderungen, in Fällen von Beleidigung und übler Nachrede, bei leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung oder der Verletzung des Briefgeheimnisses.
Bei einigen nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor Klage vor dem Gericht erhoben werden darf. Allerdings schlichten die Schiedsperson nicht in allen Fällen, so zum Beispiel nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.
