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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 104 „Krebsförden – Am Görrieser Weg“ 07.08.2020

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 21.04.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 104 „Krebsförden – Am Görrieser Weg“ beschlossen.  Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Krebsförden und liegt südlich des Görrieser Weges zwischen alter Dorflage und Umgehungsstraße. Planungsziel ist die Entwicklung von Wohnungsbau in Form zwei- und dreigeschossiger Kettenhäuser. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 17. August bis 16. September 2020 auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung öffentlich aus. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt eine physische Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten. Der Zugang wird nach Terminvergabe ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen online, per einfacher e - Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen, weil dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Schalltechnische Untersuchung, Allgemeine Baugrunderkundung.

Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Auswirkungen auf Lebensräume von Fledermäusen, Bodenbrütern und Zauneidechsen. Auswirkungen auf Pflanzen, Gehölzbiotope und Ruderalfluren. Auswirkungen des von der B 321 ausgehenden Lärms auf die geplante Wohnnutzung. Aussagen zu den Baugrundverhältnissen.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister

i. V. Bernd Nottebaum                       

 

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