Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 88.13 „Lewenberg – Ehemalige Möbelwerke“ 10.04.2026

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 24. März 2026 die öffentliche Aus­legung des Entwurfes des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 88.13 „Lewenberg – Ehemalige Möbelwerke“ beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für Geschosswohnungsbau auf dem Gelände der ehemaligen Möbelwerke an der Wismarschen Straße geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Ortsteils Lewenberg und wird im Süden von der Möwenburgstraße, im Westen von der Wismarschen Straße sowie im Osten durch den Ziegelaußensee begrenzt. Nördlich des Plangebietes grenzt die Wohnbebauung des Siedlerweges an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 57.300 m² und liegt ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt.

Die Planung sieht eine 2- bis 5-geschossige Wohnbebauung mit insgesamt 500 bis 600 Wohneinheiten vor. Das Wohngebiet wird über eine Zufahrtsstraße im nordwestlichen Bereich des Plangebietes an die Wismarschen Straße angebunden. Innerhalb des Gebiets ist eine Ringerschließung vorgesehen, von der aus Wege für Fuß- und Radverkehr nach Norden, Osten und Süden führen. Im Norden sowie Südwesten des Plangebietes werden Kinderspielflächen für die Öffentlichkeit planungsrechtlich gesichert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 17. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteili­gung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de  übermitteln, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgeben.

Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Auslegungsunterlagen vorliegen. Die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls und die landschaftsplanerische Betrachtung befassen sich mit den grundsätzlichen Auswirkungen der Bebauung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Die Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-Vorprüfung) und der Artenschutzbeitrag widmen sich insbesondere dem Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln sowie den artenschutzrechtlichen Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, der geotechnische Untersuchungsbericht und die Altlasten-Detailerkundung liefern Informationen zu Boden, Wasser und den geotechnischen Rahmenbedingungen des Plangebietes. Die schalltechnische Untersuchung bewertet die Auswirkungen des von der Wismarschen Straße ausgehenden Verkehrslärms auf die geplante Wohnnutzung und die notwendigen schallschutztechnischen Maßnahmen. Ergänzend zu den Auslegungsunterlagen zum Bebauungsplan wurde ein Gestaltungshandbuch erstellt, das Empfehlungen für eine qualitätsvolle städtebauliche und architektonische Gestaltung des geplanten Wohnquartiers enthält.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebau­ungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

 

Bernd Nottebaum

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Markenkoordinatorin
Raum: 6026

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029

Archiv Bekanntmachungen