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Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2, 3 und 4 PlanSiG in dem Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme "Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer Moores (zur Kompensation von Eingriffen durch den B-Plan Nr. 39 der Landeshauptstadt Schwerin)" 01.04.2021

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den derzeit in Mecklenburg-Vorpommern  geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandregelungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins von der Unteren Wasserbehörde der Landeshauptstadt Schwerin eine „Online-Konsultation“ gem. § 5 Abs. 2, 3 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt.

Die Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege des Fachdienstes Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, hat als Vorhabenträger für das o.g. Vorhaben gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. 2009, Teil I, Nr. 51, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 2254), die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Durch wasserbauliche Maßnahmen soll das Wasserregime im Siebendörfer Moor verändert werden, so dass es zur Revitalisierung von Teilflächen des Moores durch Anhebung der Zielwasserstände kommen kann.

Für das oben genannte Vorhaben erfolgte die Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Amt Stralendorf, Fachbereich III, Baurecht, Bau, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf und im Bürgerbüro der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6 in 19053 Schwerin. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) vom 26.2.2004 (GVOBl. 2004, Nr. 5, S. 106) in der derzeit gültigen Fassung wurden diese beteiligt, soweit ihr Aufgabenbereich berührt wird. Die Stellungnahmen der Einwendungen und Erwiderungen des Vorhabensträgers liegen der Anhörungsbehörde vor.

Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt. Die Durchführung der Online Konsultation ist gemäß § 5 Abs.2 -4 i.V.m. § 1 Nr. 11 PlanSiG zulässig.Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6  Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gemacht.

Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die Einwendungen gegen den Plan erhoben haben und alle sonstigen vomVorhaben Betroffenen(§ 5 Abs. 4 Satz 1 PlanSiG i.V.m.§ 73 Abs.6 Satz 1VwVfG). Darum wurden alle relevanten Dokumente sowie alle eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen tabellarisch auf einer gesonderten Seite im Internet zusammengeführt, welche passwortgeschützt nur für die vorgenannten Beteiligten am Verfahren zugänglich ist. Diese werden gesondert von der Anhörungsbehörde mit Zusendung des Passwortes angeschrieben. Der Vorhabenträger hat alle Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und gewürdigt. Die jeweilige Erwiderung  findet sich jeweils in der Spalte direkt neben der Einwendung bzw. Stellungnahme.

Bitte setzen Sie sich mit der Einschätzung des Vorhabenträgers zu Ihrer Einwendung auseinander. Sofern Sie sich dieser Einschätzung anschließen können, informieren Sie uns bitte, dass Sie Ihre Einwendung als erledigt ansehen. Dies gilt auch, wenn Sie die Einschätzung des Maßnahmeträgers zu Ihrer Einwendung in Teilen mittragen. Sofern Sie die Einschätzung nicht teilen, schicken Sie uns bitte Ihre Ausführungen, in welchen Aspekten und warum Sie zu einer anderen Sichtweise gelangen.

Wir weisen darauf hin, dass sich Ihre Rückäußerung, ähnlich wie in einem physischen Erörterungstermin, auf Ihre eigene im Anschluss an das Auslegungsverfahren eingereichte Einwendung bzw. Stellungnahme beziehen muss.

Ihre Ausführungen senden Sie uns bitte per Post oder per E-Mail bis zum 30.April 2021 an folgende Anschrift oder folgende E- Mail-Postfächer:

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin 

oder

E-Mail: ssabadil@schwerin.de bzw. slaskowski@schwerin.de.

Abschließend sei auf Folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Unabhängig von der Teilnahme wird die Planfeststellungsbehörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.

Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet. Die durch Ihre Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.

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