
Die Landeshauptstadt hat nach dem Haushaltsbeschluss der Stadtvertretung im März die Finanzpläne bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Nach dem aktuell beschlossenen Schweriner Haushalt steht für das laufende Jahr ein knappes Plus von rund 500.000 Euro zu Buche; für 2026 hingehen ein Defizit von über 5 Mio. Euro.
Ursache dafür ist unter anderem, dass die Stadtvertretung die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer im Umfang von zusammen rund 3 Mio. Euro abgelehnt hatte. Damit entsprechen beide Haushalte nicht den Vorgaben der Kommunalverfassung und sind damit rechtswidrig. Auch werde der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung verlassen.
„Diese Bewertung des Innenministeriums war erwartbar, das hat die Verwaltungsspitze auch im Rahmen der Haushaltsberatung mehrfach gegenüber der Kommunalpolitik kommuniziert. Angesichts des erheblichen Fehlbetrages stellt das Innenministerium für 2026 eine Entscheidung gänzlich zurück. Für das bereits laufende Haushaltsjahr fordert die Rechtsaufsicht von der Stadtvertretung bis 30.6.2025 Entscheidungen, um im Haushalt ein Plus von drei Millionen Euro zu erreichen“, sagt Finanzdezernent Silvio Horn „Mit dieser Zielvorgabe kommt uns das Innenministerium schon entgegen, denn nach dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept war für 2025 eigentlich ein Überschuss von über 5 Mio. Euro geplant. Ich werde Anfang kommender Woche zu einem Gespräch im Innenministerium sein und die Situation sowie Lösungsoptionen noch einmal erörtern.“
Auf welchem Weg die Stadtvertretung zu diesen Entscheidungen kommt, überlässt das Ministerium mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltungsgarantie der Schweriner Kommunalpolitik im Zusammenwirken mit der Verwaltung. Es kommen dafür der Beschluss der bislang abgelehnten Hebesatzsätze in Betracht, ein Nachtragshaushalt oder eine Haushaltssperre des Oberbürgermeisters im Einvernehmen mit der Stadtvertretung. Dazu wird die Verwaltung mit der Politik zeitnah beraten und unter anderem eine Sondersitzung des Finanzausschusses vorschlagen.
„Die Zeit drängt. Die schnellste und einfachste Lösung wäre natürlich der Beschluss zu den Hebesatzsatzungen zur Grund- und Gewerbesteuer. Derzeit halten wir es aber für wenig aussichtsreich, dies der Stadtvertretung zum dritten Mal vorzuschlagen“, so Silvio Horn.
Die Folgen des rechtswidrigen Haushaltsbeschlusses verdeutlicht der Bescheid des Innenministeriums ebenfalls: „Wir müssten dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben mit der Folge, dass von der Politik gewünschte Ausgaben – wie z.B. die Anhebung der Fördersumme für die Musik- und Kunstschule Ataraxia um 100.000 Euro oder die Aufwandsentschädigung für Freiwillige Feuerwehren – nicht geleistet werden dürfen.“
Für Ataraxia könnte dies gravierende Folgen haben. Grundsätzlich dürfen Ausgaben für freiwillige Leistungen, also alles, wozu die Stadt nach Gesetz oder Recht nicht verpflichtet ist, nur in ganz engen Grenzen geleistet werden. Das betrifft vor allem Förderprojekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
Auch neue Investitionsmaßnahmen, die von der Politik gewollt und beschlossen sind, wie Planungen für das Bürgerhaus Lankow oder zusätzliche öffentliche Toiletten können nicht umgesetzt werden. „Sehr bedauerlich wäre auch, wenn Planungsmittel für das Stadtgeschichtsmuseum inklusive Welterbezentrum nicht ausgegeben werden könnten“, so der Finanzdezernent.
Bei einer Haushaltssperre stünde zwangsläufig auch die Fortsetzung der kostenlosen Schülerbeförderung ab dem nächsten Schuljahr in Frage, denn diese freiwillige Ausgabe von rund 1,8 Mio. Euro könne sich die Stadt angesichts der Finanzlage nach Auffassung des Innenministeriums nicht mehr leisten. „Wenn das Geld nicht reicht, wird zuerst bei den freiwilligen Leistungen gekürzt. Das sind aber in der Regel diejenigen, die unsere Stadt lebens- und liebenswert machen. Wir wissen, dass die Beschlüsse zur Grund- und Gewerbesteuer schmerzlich sind. Andererseits: Der Wegfall der kostenlosen Schülerbeförderung wäre ebenso schmerzlich. Der Ball liegt jetzt im Feld der Stadtvertertung“, erklärte Horn.
Positiv bewertet die Verwaltung, dass die für 2025 und 2026 beantragten Kreditermächtigungen weitgehend erteilt werden sollen. Für zehn Investitionsmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von insgesamt über 4,5 Mio. Euro würde nach jetzigem Stand die Genehmigung versagt, unter anderem Planungen für das Welterbe-Zentrum, für die Errichtung einer Stellplatzanlage am Sportpark Lankow, die Neugestaltung des Grunthalplatzes und die Wegebeziehungen am Nordufer des Ziegelsees. Für fünf weitere Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 9 Mio. Euro wird die Entscheidung zurückgestellt, u.a. für die Sanierung der Sporthalle in der Reiferbahn oder den Radnetzteilausbau von der Stadion- bis zur Mecklenburgstraße.