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Kleingartenbehörde in mehreren Sparten zu Routine-Kontrollen unterwegs 18.05.2021

 © Landeshauptstadt Schwerin / Christian Berghammer

Jedes Jahr überprüft der städtische Eigenbetrieb SDS im Auftrag der Landeshauptstadt in 10 bis 12 der 72 Schweriner Kleingartensparten, ob die Pächterinnen und Pächter die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und der Richtlinie über die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit erfüllen. Dabei nimmt die SDS die Aufgabe der Unteren Kleingartenbehörde wahr. Die ersten Routine-Kontrollen fanden bereits in der vergangenen Woche statt. Begangen wurden dabei die Anlagen Nuddelbach und Lessingstraße. Kontrolliert wird bei den Begehrungen insbesondere, ob die 1/3 Regelung (1/3 der Gärten für die Erzeugung von Gemüse, Obst und Kräuter; 1/3 für Blumen, Rasen, Ziergewächse; 1/3 für Wege, Laube, Terrasse, Teich, Spielfläche) eingehalten wird. Betrachtet werden auch Laubengröße, Terrassen-Überdachungen, Heckenhöhen und die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit. An den Begehungen nehmen Vertreter des Kreisverbandes der Gartenfreunde, des jeweiligen Spartenvorstandes und des Zentralen Gebäudemanagements der Landeshauptstadt als Flächenverpächter teil. Sofern Beanstandungen festgestellt werden, erfolgen im darauffolgenden Jahr Nachkontrollen. Die Sparten haben Gelegenheit, festgestellte Mängel in der Zwischenzeit abzustellen. Bei den Begehungen werden zudem auch die Sorgen und Nöte der einzelnen Sparten besprochen und gemeinsam Schritte beraten, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Die Begehungen werden coronabedingt in reduziertem Personenkreis und unter Einhaltung der Hygienevorgaben durchgeführt.

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