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Schwerin zieht Bilanz nach Ende des Chancen-Aufenthaltsrechts: 17 von 115 Antragstellern erhielten bislang ein gesichertes Bleiberecht 04.08.2026

Das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht bot Ende 2022 für Menschen, die seit mehreren Jahren mit einer Duldung in Deutschland lebten und nicht straffällig geworden sind, die Möglichkeit, die Anforderungen für ein längerfristiges Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu mussten Identitäten geklärt, Passpflichten erfüllt oder der Lebensunterhalt eigenständig gesichert werden.

Mit einer auf 18 Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis erhielten diese an sich ausreisepflichtigen Ausländer die Möglichkeit, uneingeschränkt eine Beschäftigung aufzunehmen und Integrationskurse zu besuchen. Vor allem Personen mit Duldung aufgrund ungeklärter Identität hatten somit erstmals die Chance, einen Identitätsnachweis aus einem gesicherten Aufenthaltstitel heraus zu erbringen. Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin zieht nun eine vorläufige Bilanz, was das Chancen-Aufenthaltsrecht gebracht hat: „Die zeitlich befristete Regelung hat auch in Schwerin Menschen eine realistische Perspektive eröffnet, ihren Aufenthalt in Deutschland zu legalisieren. Diese Möglichkeit war an klare Voraussetzungen geknüpft, die sie durch aktive Mitwirkung erfüllen mussten“, bilanziert der zuständige Beigeordnete Silvio Horn.

 

Kein Automatismus für ein Bleiberecht - Keine neuen Anträge mehr möglich

In Schwerin wurden 115 Anträge gestellt. 69 Personen erhielten daraufhin eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis (nach § 104c Aufenthaltsgesetz) für 18 Monate.

8 Fälle sind derzeit noch in Prüfung. 22 Anträge mussten abgelehnt werden, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. In 16 Fällen erledigte sich das Verfahren, da zwischenzeitlich ein anderer Aufenthaltstitel erteilt werden konnte oder der Antrag zurückgezogen wurde.

Die Schweriner Bilanz zeigt, dass bislang 17 Personen die Frist von eineinhalb Jahren erfolgreich genutzt und einen Anschluss-Aufenthaltstitel erhalten haben. Dabei handelt es sich um drei Personen aus dem Iran, drei aus Somalia, jeweils zwei aus Armenien, Belarus und der Russischen Föderation sowie jeweils eine Person aus Algerien, Burkina Faso, China, dem Irak und Vietnam.

Für 31 Personen besteht das Chancen-Aufenthaltsrecht derzeit noch fort, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. 26 Personen konnten das Verfahren nicht positiv für sich abschließen.

„Die Zahlen zeigen, dass der Chancen-Aufenthalt kein Automatismus für ein Bleiberecht war und das Aufenthaltsrecht konsequent angewendet wurde, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten“, so der Beigeordnete Silvio Horn. Auch nach dem Auslaufen der gesetzlichen Regelung bearbeitet die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin die noch anhängigen Verfahren nach den geltenden Vorschriften. Neue Anträge auf Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts können nicht mehr gestellt werden.

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