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Schweriner Bürgerstiftung kann Projekte 2026 mit 40.000 Euro fördern Anträge können bis 17. Dezember gestellt werden 14.10.2025

 © Schweriner Bürgerstiftung

Die Schweriner Bürgerstiftung wird auch im nächsten Jahr gemeinnützige Projekte unterstützen. Insgesamt stehen über 40.000 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Mit dem  Geldbetrag können Projekte aus den Bereichen Jugend, Kultur, Altenhilfe, Sport, Bildung und Erziehung, Toleranz, Völkerverständigung, demokratisches Staatswesen und bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden, so der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung, Stephan Nolte.

Ob sportliche Wettkämpfe für Jugendmannschaften, internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit ökologischem Hintergrund, Projekte, bei denen junge Menschen Senioren unterstützen und daran wachsen oder Kultur durch digitale Technik erlebbar gemacht wird, Frauen mit Migrationshintergrund gefördert oder schwierige, in unserer Gesellschaft verdrängte Themen wie Suizid aufgearbeitet werden - die Bürgerstiftung ermöglichte vieles, was ohne diese Unterstützung nicht hätte stattfinden können.

Ein Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite http://schweriner-buergerstiftung.de zu finden. Die Förderanträge können vom 15. Oktober bis 17. Dezember 2025 mit einer konkreten Projektbeschreibung unter buergerstiftung@schwerin.de gestellt werden. Alternativ ist die Antragstellung unter Bürgerstiftung Schwerin, Fachdienst Kämmerei, z. H. Herrn Riemer, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin möglich.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass so viele Vereine die Bürgerstiftung um Unterstützung gebeten haben. Unsere Stiftung hat offenbar mittlerweile einen festen Platz im gesellschaftlichen Leben in Schwerin“, so Nolte. Über die Anträge entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung. Deren Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen von der Stadtvertretung bestimmt.

 

Das Kapital der Bürgerstiftung in Höhe von 1,6 Millionen Euro stammt aus öffentlichen Mitteln - den nicht benötigten Mitteln der Bundesgartenschau 2009. Die jährlichen Mittel ergeben sich aus den Ausschüttungen durch Spenden und die Verzinsung des Stiftungskapitals.  Gründungsidee der Schweriner Bürgerstiftung war es darüber hinaus, das Stiftungskapital durch private Zustiftungen und Spenden anwachsen zu lassen, um dauerhaft und nachhaltig einen Beitrag zur Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens in Schwerin zu leisten. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt daher weiter um finanzielle Unterstützung unserer Bürgerstiftung. Dafür gibt es zwei Wege: Durch eine Zustiftung, die das Stiftungskapital und damit künftige Erträge vergrößert, oder durch eine Spende, die kurzfristig für die vielen förderungswürdigen Vorhaben genutzt werden kann,“ betont Nolte. Die Stiftung ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die Bankverbindung der Schweriner Bürgerstiftung lautet:

Schweriner Bürgerstiftung

IBAN: DE64 1405 2000 1711 7798 37

SWIFT-BIC: NOLADE21LWL

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

 

 

 

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