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Terminvereinbarung für Besuch im Stadthaus weiterhin erforderlich 10.08.2020

 © Landeshauptstadt Schwerin

Termin und Mundschutz sind für Besucher des Stadthauses weiterhin vorgeschrieben: Wer etwas im Stadthaus zu erledigen hat, muss sich vorher um eine Terminvereinbarung kümmern. Termine für zahlreiche Dienstleistungen können über die Terminreservierung unter www.schwerin.de/terminvergabe gebucht werden. Darüber hinaus stellen alle Fachbereiche eine telefonische Erreichbarkeit für Anfragen und Terminreservierungen sicher.

Der Zugang in das Stadthaus ist weiterhin nur über den Haupteingang möglich. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend, wenn ein Termin im Stadthaus wahrgenommen wird. Die Termine im Stadthaus sollten weiterhin möglichst nur von der direkt betroffenen Person wahrgenommen werden. Viele Dienstleistungen kann man inzwischen auch online über das Servicekonto Schwerin auf schwerin.de erledigen.

Die Bürgertelefone der Stadtverwaltung Schwerin im Bürgerservice (0385 545-1111) und zu Fragen der Corona-Pandemie (0385 545-3333) sind mittwochs und freitags nur noch von 8-12 Uhr erreichbar. Montag, Dienstag und Donnerstag sind die Leitungen auch weiterhin von 8-16 Uhr besetzt.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8 - 16 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 - 12 Uhr

BürgerBüro

0385 545-1111

Dokumentenservice

0385 545-1772

Ausländerbehörde

0385 545-1812

Standesamt

0385 545-1690

Fachdienst Jugend                                                   

0385 545-2000

Allgemeiner Sozialer Dienst – Bereitschaftsdienst     

0385 545-4444

Wirtschaftsförderung 

0385 545-1653 oder 0385 545-1658

Bauordnung 

0385 545-2542

Fachdienst Umwelt

0385 545-2420

Fachdienst Ordnung   

0385 545-2410

Fachdienst Soziales    

0385 545-2130

Fachdienst Gesundheit

0385 545-2820

Fachdienst Bildung und Sport

0385 545-2010   

Fachdienst Kulturbüro 

0385 59127-33     

Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft

0385 545-2613   

Fachdienst Verkehrsmanagement

0385 545-2050

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